21.05.2015 - 6 Bürgerfragen in Fachausschuss-Sitzungen - Antra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 21.05.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Schoeps begrüßt es, dass diese Thematik heute im Rat behandelt werde. So könne die WG-Fraktion ihre Position klar verdeutlichen, dass die Bürgermeinung ernst genommen werden müsse. Den Bürger/innen sollte vor einer Abstimmung die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Meinung zu äußern. Allein der Hinweis, dies könne auch über die Ausschuss-Vorsitzenden individuell geregelt werden, sei nicht ausreichend. Bei anderen Städten und Gemeinden gebe es schon die von ihm vorgeschlagene bürgerfreundliche Regelung (z. B. Stadt Hameln, Landkreis Celle) und dort hätte es sich bewährt. Den eingereichten WG-Antrag Nr. 25/2014 wolle er dahingehend modifizieren, dass die Einwohnerfragestunde bei Fachausschuss-Sitzungen vor und nach dem öffentlichen Teil jeweils max. 15 Minuten betragen solle. Er bitte um Zustimmung zu diesem geänderten Antrag.
Ratsherr Wilhelms führt aus, dass er das Argument, der Bürger müsse lange warten, bis er nach dem öffentlichen Teil einer Ausschuss-Sitzung Fragen stellen dürfe, nicht nachvollziehen könne, denn der Bürger müsse ja auch warten, bis die betreffende Thematik in der Sitzung behandelt werde. Ebenso sei der Hinweis „die Bürgermeinung ist nicht gefragt“ in diesem Kontext falsch, denn die Einwohnerfragestunde sei nicht dafür da, dass der Bürger seine Meinung kundtun könne, sondern ihm solle Gelegenheit gegeben werden, zu Tagesordnungspunkten der Sitzung Fragen an die Verwaltung und die Ausschussmitglieder zu richten. Ebenso sei das Argument, dem Bürger müsse vor einer Entscheidung im Ausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, nicht einschlägig, denn die Ausschüsse seien dafür da, die Beschlüsse des Rates oder des VA vorzubereiten. Sofern nach dem öffentlichen Teil einer Ausschuss-Sitzung noch Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft kämen, könnten diese immer noch in den Beratungsprozess der politischen Fraktionen mit einfließen, bevor dann später im VA oder Rat die Entscheidung falle. Für die SPD-Fraktion sei nicht wichtig, wann die Fragen der Bürgerschaft kommen, sondern dass sie überhaupt kommen und von den politischen Fraktionen ernst genommen werden.
Bürgermeister Dr. Hörstmann erklärt, dass seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass in den Ausschüssen vor jeder anstehenden Abstimmung den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden sollte, denn so könne punktgenau und zeitnah zu dem jeweiligen Thema ein Meinungsbild eingeholt werden.
Bürgermeister Gevers erklärt, dass hier mal wieder ein Schreckgespenst aufgebaut werde, indem suggeriert werde, es finde keine Bürgerbeteiligung statt. Vor einer Beschlussfassung werden die Vorlagen der Verwaltung intensiv in den Fraktionen beraten. Schon hier würden erste Anregungen der Bürger mit einfließen, die den Fraktionen schon vorher direkt mitgeteilt worden seien. Sollten nach einer Fachausschuss-Sitzung noch weitere Hinweise der Bürgerschaft kommen, könnten die im Nachgang ebenfalls von den Fraktionen aufgegriffen werden, da vor einer VA- bzw. Ratssitzung i. d. R. noch eine weitere Fraktionssitzung stattfinde. Wenn jemand noch mehr Bürgermeinung einfordert, dann schlägt er vor, dass sich die betreffenden Bürger kommunalpolitisch engagieren. Folglich sehe er hier keinen Handlungsbedarf; es sollten vielmehr die bestehenden Möglichkeiten hinreichend genutzt werden.
Ratsherr Müller berichtet, dass das einzige Schreckgespenst die permanent schlechte Wahlbeteiligung sei. Er schlägt vor, das politische System mit mehr Leben zu füllen. Deshalb stelle er den Antrag, den modifizierten Vorschlag der WG-Fraktion bis zum Ende der Wahlperiode zu testen.
Beigeordneter Zobel weist darauf hin, dass immer von der bürgerfreundlichen Kommune die Rede sei, jedoch hätten die großen Fraktionen jetzt Angst, mal einen Schritt voranzugehen und mehr Bürgerbeteiligung zu schaffen.
Ratsherr Blidon trägt vor, dass kürzlich die Ausschuss-Struktur gestrafft worden sei, um Synergien zu erzielen und Geld zu sparen. Viele Bürger/innen würden ihre Fragen zu Themen auf der Tagesordnung schon vor der Sitzung stellen, obwohl sich sicherlich später bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt die meisten Fragen durch die Erläuterungen der Verwaltung und die politische Diskussion schon erledigen würden. Folglich sei eine Einsparung kaum möglich, wenn die Sitzungen unnötig in die Länge gezogen werden. Ebenso werde auch die Wartezeit der Bürger nicht verringert, denn sie müssten warten, bis der gewünschte Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, um weitere Infos zu erhalten.
Ratsfrau Knabe entgegnet, dass der Hinweis „die Sitzungen werden unnötig in die Länge gezogen …“ nicht greife, denn wenn der Ausschuss-Vorsitzende später eine Sitzungsunterbrechung vornimmt, um Bürgerfragen zuzulassen, dann sei das zeitlich kaum ein Unterschied.
Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass der Vorschlag „je 15 Minuten für Einwohnerfragen vor und nach der Sitzung“ auch keine realistische Zeitspanne sei, denn wenn mehrere Fragen gestellt würden, die gleich beantwortet werden sollen, sei dieser Zeitrahmen kaum ausreichend. Weiterhin sehe er die Gefahr, dass durch vor der Sitzung gestellte Fragen gewisse Themenkomplexe quasi doppelt behandelt werden, so dass die Sitzungen sehr wohl in die Länge gehen würden. Dies zeige allein die heutige doppelt geführte Debatte zu diesem Thema unter TOP 4 und 6 (bei TOP 4 = rd. 26 Min. und jetzt bei TOP 6 schon rd. 29 Min.). Er sehe derzeit eine vielfältige Bürgerbeteiligung rund um die Themen der Stadt Celle und die vorhandene Regelung in der Geschäftsordnung habe sich bewährt. Deshalb schlägt er vor, dem Antrag der WG-Fraktion nicht zu folgen.
Danach stellt der Ratsvorsitzende folgenden Antrag zur Abstimmung:
„Zu Beginn und zum Ende jeder öffentlichen Ausschusssitzung wird den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben, zu Tagesordnungspunkten der Sitzung Fragen an die Verwaltung und Ausschussmitglieder zu richten. Die Fragestunde soll jeweils maximal 15 Minuten betragen. Die Regelung gilt zunächst bis zum Ende der Wahlperiode (= 31.10.2016).“
Dieser Antrag wird vom Rat mehrheitlich abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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91,9 kB
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