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ALLRIS - Auszug

19.05.2015 - 2 Grundschule Altstadt - Denkmalgerechte Instands...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Stadtbaurat erläutert die Vorlage. Er stellt die besondere bauhistorische Bedeutung der Altstädter Schule dar und schildert den derzeitigen Zustand des Gebäudes. Aufgrund der Schäden an der Tragstruktur im Bereich der Fassaden besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Auch der sonstige Zustand entspricht nicht den Anforderungen, die an ein Baudenkmal nationalen Ranges gestellt werden müssen. Der Stadtbaurat berichtet von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie des Büros Spital-Frenking + Schwarz und den positiven Reaktionen des Landesamtes für Denkmalpflege und des zuständigen Ministeriums.

 

Aufgrund der Fördermöglichkeiten bietet es sich derzeit an, nicht nur die unumgängliche Sanierung der Fassaden durchzuführen, sondern die Altstädter Schule auch umfassend denkmalgerecht instand zu setzen. Damit könnte das Gebäude zum bevorstehenden Bauhausjubiläum 2019 seiner bauhistorischen Bedeutung entsprechend aufgewertet und präsentiert werden. Der Stadtbaurat erläutert, dass mit dem aktuellen Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus die möglicherweise einmalige Chance besteht, einen großen Teil des erforderlichen Investitionsvolumens durch Fördermittel zu finanzieren.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage musste noch davon ausgegangen werden, dass die Förderquote bei 2/3 der förderfähigen Kosten liegt. Nun hätte das Ministerium signalisiert, dass aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Celle eventuell auch eine Förderquote von 90 % möglich ist. Damit läge der von der Stadt Celle zu finanzierende Eigenanteil bestenfalls lediglich bei 10 %.

 

Geplant sei die Umsetzung der Instandsetzung in den Jahren 2016-2018. Da die Sanierung bei laufendem Schulbetrieb nicht möglich sei, werde eine Auslagerung notwendig werden, entweder in ein zu schaffendes Ausweichquartier oder in ein anderes Schulgebäude.

 

Die Fraktion der Unabhängigen unterstützt dieses Projekt und regt an, eine Aufarbeitung des Rektorenhauses ebenfalls in Betracht zu ziehen.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen zeigt sich erfreut über die Behandlung dieses Themas. Nach Klärung einiger Sachfragen schließt sich die Fraktion Die Linke/BSG an.

 

Die FDP-Fraktion macht deutlich, dass sie wegen der zusätzlich aufkommenden Sanierungskosten bei der derzeitigen Haushaltslage Schwierigkeiten in der Entscheidungsfindung habe und bittet die Verwaltung um Benennung der Einsparmöglichkeiten zur Finanzierung dieses Projektes.

Die Verwaltung entgegnet, die Finanzierung der erforderlichen Mittel, einschließlich erforderlicher Streichungen oder zeitlicher Aufschübe werde in den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierungen beraten.

 

Die SPD-Fraktion befürwortet dieses Projekt, insbesondere im Hinblick auf die 90%ige  Förderung.

 

Die CDU-Fraktion verweist auf die herausragende Bedeutung der Schule und ergänzt, die Chance der Förderung solle gerade unter dem Aspekt des bevorstehenden Jubiläums wahrgenommen werden.

 

Der Ausschuss gibt seine Beschlussempfehlung einstimmig bei einer Enthaltung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Celle bewirbt sich zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit der Gesamtmaßnahme „Grundschule Altstadt denkmalgerechte Instandsetzung“.

 

Die für die Gesamtmaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden bei Aufnahme in das Förderprogramm in den Haushalt der Stadt Celle entsprechend des Ablaufs der Maßnahme eingestellt.

 

Eine Ausweitung der aktuell geplanten mittelfristigen Kreditaufnahme bis 2017 darf im Hinblick auf die Zielvereinbarung mit der Kommunalaufsichtsbehörde  nicht erfolgen. Es ist daher notwendig, dass in den Haushaltsberatungen 2016 investive Maßnahmen unter diesem Gesichtspunkt verschoben oder gestrichen werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage