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ALLRIS - Auszug

21.05.2015 - 21 Überplanmäßige Aufwendungen: Anmietung von Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister Dr. Hörstmann bittet um Auskunft, ob hier ggf. Zuschüsse des Landes generiert werden könnten. Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass man die anfallenden Kosten später dem Landkreis Celle in Rechnung stellen werde. Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

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Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für die Anmietung von Wohnraum für Asylbewerber und Flüchtlinge nach § 117 NKomVG in Höhe von 380.000 € (315100.4231100).