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ALLRIS - Auszug

09.06.2015 - 2.1 Änderung der Wochenmarktsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Wegen des sachlichen Zusammenhanges werden die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 auf Vorschlag des Vorsitzenden zusammen behandelt.

 

Der Stadtrat führt in die Materie ein und berichtet, dass die Prüf- und Änderungsaufträge aus der letzten Ausschusssitzung vom 07.05.2015 verwaltungsintern unter Berücksichtigung der Information der Marktbeschicker intensiv beraten und in abgestimmter Form in die heutige Vorlage eingeflossen sind.

 

Die Frage des Umfanges der gastronomischen Leistungen (5 % oder 3 % - Wunsch der Marktbeschicker) werde nun zur Diskussion gestellt. Dabei ist die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Märkte zu berücksichtigen. Grundsätzlich  strebt die Verwaltung an, das Marktgeschehen bei zunehmenden schwierigerem Umfeld attraktiv zu halten, wozu die neue gastronomische Komponente beitragen wird.

 

Der Ausschussvorsitzende spricht den als Tischvorlage verteilten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Antragsnummer 49/2015 vom 16.06.2015 an und macht dabei deutlich, diesen Antrag während dieser Sitzung im Ausschuss nicht behandeln zu können, da in der Regel den Ausschüssen über den Verwaltungsausschuss die Anträge zur Behandlung zugewiesen werden.

 

Der Antrag wird zusammen mit der Satzungsänderung im Verwaltungsausschuss behandelt werden können.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert der Stadtrat, dass alle Marktbeschicker angeschrieben und zwecks umfassender Information eingeladen worden sind. Terminlich findet die Beteiligung der Marktbeschicker in zeitlicher Nähe zur Einbindung der Politik in die beabsichtigten Änderungen bei den Wochenmarktsatzungen statt. So konnte das Ausmaß des gastronomischen Angebotes angesprochen werden. Wegen rechtlicher Bedenken und der Gefahr der Wettbewerbsverzerrung ist die Verwaltung dem Vorschlag der Marktbeschicker, nur 3 % als gastronomisches Angebot vorzuhalten, nicht gefolgt, sondern plädiert weiterhin r eine 5%ige Festlegung in der Wochenmarktsatzung.

 

Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage aus dem Ausschuss zum ergänzenden gastronomischen Angebot, dass die Marktbeschicker ihr Grundangebot zum Verzehr von Speisen oder Getränken ergänzen können. Diese Produkte können die Standbetreiber bei Bedarf auch schon morgens anbieten. Die diesbezüglichen Angebote der Marktbeschicker fallen nicht unter die 5%ige Begrenzung der Vergaberichtlinie.

 

Die SPD-Fraktion berichtet, sich intensiv mit der Wochenmarktsatzung befasst zu haben und lobt die gute Arbeit, die die Verwaltung geleistet habe. Sie kündigt an, der Vorlage zustimmen zu wollen.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wird ebenfalls Zustimmung signalisiert und ein gastronomisches Angebot von bis zu 5 % für angemessen gehalten, da ohnehin vorerst nur mit einem Standbetreiber im Bereich vor dem Bomann-Museum gestartet werden nnte.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merken an, den Antrag Nr. 49/2015 nicht ohne Grund gestellt zu haben, der in der heutigen Sitzung nicht behandelt werden könne. Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion danach, wo sich auf dem Wochenmarkt die freien Standflächen für das gastronomische Angebot befinden und welche laufenden Meter überhaupt frei seien. Nach Auskunft der Marktmeisterin seien 12 Meter am Ende vor dem Bomann-Museum derzeit nicht besetzt. Nach Ansicht der Fraktion könnten dort also zwei  Plätze vergeben werden. Somit seien noch 4 Meter laufende Standfläche für das gastronomische Angebot besetzbar, wenn dieses Kontingent bis max. 80 % genutzt würde, welches 16 laufende Meter entspräche (5 % = 20 laufende Meter). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden wichtig, die Standortfestlegung für das gastronomische Angebot nicht dem Zufall zu überlassen.

 

Der Stadtrat interveniert und betont, es sei kein „Zufall“, wo welche Flächen wie belegt werden. Entscheidend sei, dass ein geordnetes Marktbild erhalten bleibe. Dies werde nach dem Verwaltungsvorschlag auch durch den Rat beschlossen. Dadurch ergeben sich gewisse Einschränkungen, beispielsweise für rein gastronomische Angebote mitten auf dem Markt. Andererseits könne gerade vor dem Bomann-Museum ein derartiges Angebot belebend wirken. Er wisse, dass dies auch ein Anliegen der Marktbeschicker sei. Darüber hinaus ginge es zu weit, bestimmte Flächen für Nutzungen in der Satzung festzulegen, da erfahrungsgemäß die Standortvergabe Unwägbarkeiten unterliegt und laufendes Geschäft der Verwaltung sei. Zudem hätten Satzungen den Charakter allgemeiner Regelungen. Die Zuweisung von Flächen sei hingegen klassisches Verwaltungshandeln.

 

In diesem Zusammenhang werden im Ausschuss zwei identische Pläne mit den aktuellen Standbelegungen und den von der Verwaltung vorgesehenen, geeigneten und marktkonformen Flächen r gastronomische Angebote, die der 5%-Regelung unterliegen, (Eingangsbereiche Bomann-Museum und Einmündung Neue Straße) herumgereicht.

 

Gem. den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 Satz 1 der neuen Wochenmarktsatzung werden die Standplätze unter Berücksichtigung „marktbetrieblicher Erfordernisse“ und der in diesem Zusammenhang noch zu beschließenden „Richtlinie für die Vergabe von Standplätzen auf den Celler Wochenmärkten“ durchgeführt.

 

Die CDU-Fraktion und der Ausschussvorsitzende betrachten die Vergabe von Standplätzen auf den Celler Wochenmärkten als originäre Aufgabe der Verwaltung.

 

Der Ausschussvorsitzende leitet zur Abstimmung über und stellt fest, dass kein Änderungsantrag zur Festlegung eines abweichenden Prozentsatzes für das gastronomische Angebot vorliegt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, stets eine hrliche Evaluation bezüglich der 5 %-Regelung für das gastronomische Angebot durchzuführen.

 

Nach kurzer Beratung nimmt der Ausschuss die Anregung insofern auf, dass die Satzung unverändert bleibt, jedoch die erste Evaluation nach einem Jahr stattfinden soll. Für  die Folgejahre möchte der Ausschuss die Möglichkeit eingeräumt sehen, bei gut laufenden Randbedingungen nur alle zwei Jahre eine Evaluation von der Verwaltung bezüglich des gastronomischen Angebotes umsetzen zu lassen.

 

Diese Lösung findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss, der folgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfiehlt:

 

Beschlussvorschlag:

 

1) Der Rat beschließt die Satzung zur Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Celle.

 

2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Innenstadtwochenmarkt weiter zu verbessern.

   Wesentlicher Punkt ist die maßvolle Weiterentwicklung des Marktes und die Ergänzung

   des Angebotes. Dabei ist darauf zu achten, dass der Charakter als Versorgungsmarkt

   erhalten bleibt und ein geordnetes und ansprechendes Erscheinungsbild des Marktes

   gewährleistet bleibt. Hierzu wird die Verwaltung die Marktbeschicker einbinden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage