18.06.2015 - 11 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Untere A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 18.06.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Kinder erläutert die Vorlage und das bisherige Verfahren. Es seien viele Anregungen und Bedenken in diesen Prozess eingeflossen und letztendlich sei ein guter Kompromiss gefunden worden, der neben den Naturschutzinteressen insbesondere auch dem Naherholungsbedarf der Bürger/innen hinreichend Rechnung trägt. Er bittet den Rat um Zustimmung.
Bürgermeister Dr. Hörstmann trägt vor, dass seine Fraktion ein reines Landschaftsschutzgebiet (LSG) präferiere; die Ausweisung von Teilflächen als Naturschutzgebiet (NSG) werde abgelehnt. Die Verwaltung habe angegeben, dass es rechtlich keinen Unterschied mache, ob ein LSG oder ein NSG ausgewiesen werde. Weiterhin werde in touristischer Hinsicht mit dem Slogan „Ferien an der Aller“ geworben, da mache solch eine Verschärfung keinen Sinn und stehe im Widerspruch zu dieser Aussage. In der Vergangenheit habe sich dieses Areal positiv entwickelt, da seien diese Neuregelungen nicht nachvollziehbar, da sie insbesondere zu Lasten der Bürger/innen gingen, die diesen Bereich als Naherholungsgebiet nutzen möchten.
Ratsherr Schoeps berichtet, dass hier eine ausgewogene Lösung erarbeitet worden sei. Die WG-Fraktion werde zustimmen.
Ratsherr Blidon weist darauf hin, dass die FDP-Fraktion hier nicht zustimmen werde, da die Ausweisung als LSG hier ausreichend sei. Die Verwaltung habe stets versucht, einen guten Kompromiss zu finden, man habe im Laufe des Verfahrens jedoch den Eindruck gewonnen, dass es von vornherein das Ziel gewesen sei, möglichst viele Bereiche als NSG auszuweisen. Die Verwaltung habe signalisiert, dass grundsätzlich keine Kontrollen in diesem Bereich vorgesehen seien; unter diesen Umständen sei ein LSG völlig ausreichend.
Bürgermeister Gevers erklärt, dass hier eine für alle Seiten tragbare Lösung gefunden worden sei. In diesem Gebiet seien diverse schützenswerte Bereiche, für die die Ausweisung als NSG durchaus Sinn mache. Diese Areale seien auch überwiegend in Privateigentum und somit eh nicht öffentlich zugänglich. Dieses Verfahren sei ein gutes Beispiel dafür, wie der Bürgerwille in Verwaltungshandeln umgesetzt wurde. Die CDU-Fraktion werde hier zustimmen.
Ratsherr Brammer führt aus, dass in Deutschland viele FFH-Gebiete immer noch nicht ausgewiesen seien, obwohl die EU dies schon mehrfach angemahnt hat. Deshalb sei hier die Untere Naturschutzbehörde gefordert gewesen, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Der ausgearbeitete Kompromiss sei nun hieb- und stichfest und die SPD-Fraktion werde zustimmen.
Ratsherr Ohl gibt an, dass dieser im Raum stehende Kompromiss diverse Gefahrenpotentiale beinhalte. Weiterhin gehe ihm dieser Vorschlag nicht weit genug und deshalb werde die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen heute keine Zustimmung erteilen.
Ratsfrau Marks trägt vor, dass in diesem Verfahren die Bürgerbeteiligung groß geschrieben worden sei. Dabei sollte der verantwortungsvolle Umgang mit der Natur im Vordergrund stehen, doch teilweise habe sich eine Anti-Naturschutz-Kampagne entwickelt. Sie unterstütze das geplante Vorhaben.
Beigeordneter Zobel weist Bürgermeister Dr. Hörstmann darauf hin, dass man die Begrifflichkeiten LSG und NSG nicht beliebig austauschen könne; es sei originär die Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, sich nachhaltig für den Naturschutz einzusetzen. Erstaunt sei er auch, dass gerade Ratsherr Blidon vehement Kontrollen einfordert, denn schließlich seien es doch immer die Liberalen, die nach der Freiheit für den Bürger rufen.
Beigeordneter Dr. Bischoff erklärt, dass der Naturschutz wichtig sei, aber man müsse auch hinterfragen, ob dieser Aspekt nicht manchmal zu weit gehe und noch im Interesse der Bürger/innen sei. Der hier gefundene Kompromiss sei ein gutes Beispiel für Ausgewogenheit.
Nach dem Abschluss der umfangreichen Diskussion beschließt der Rat mehrheitlich bei 11 Gegenstimmen die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zurückweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum NSG "Untere Allerniederung bei Boye" erhobenen Einwendungen in einer nach Themen geordneten Zusammenstellung gemäß den in der Tabelle (siehe Anlage 1 der Vorlage BV/0062/15-1) unter Spalte 4 "Beschlussempfehlung" aufgeführten Erledigungsvorschlägen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
561,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
104 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
