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ALLRIS - Auszug

12.11.2015 - 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kost...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt die Satzung vor und erläutert kurz die Gründe, die zu einer Neufassung geführt haben. Der Feuerschutzausschuss diskutiert den vorgelegten Satzungsentwurf eingehend. Die beratenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr befürchten eine Mehrbelastung der eingesetzten Führungskräfte und sehen die Höhe der Gebühren als kritisch an. Zur Begründung wird angeführt, dass die Verwaltung qualifizierte Abrechnungen nur erstellen kann, wenn der Einsatzleiter detailliert aufführt, welche Fahrzeuge und Geräte sowie wieviel Personal zwingend am Einsatzort erforderlich waren. Darüber hinaus legt der Stadtbrandmeister am Beispiel Kellerauspumpen, Verkehrsunfall und Brandmeldeanlagen die mögliche Gebührensteigerung aus seiner Sicht dar. Die Feuerwehr hat Bedenken, dass die höheren Gebührentarife zur Folge haben, dass die Bürger die Feuerwehr in einem Brandfall nicht mehr alarmieren würden.

 

Die Verwaltung erläutert daraufhin nochmals die Gebührenbemessung. Sie geht darauf ein, dass sie nach § 5 Nds. Kommunalabgabengesetz verpflichtet ist, Gebühren zu erheben, um Einnahmen für den Haushalt zu generieren. Nach dieser Norm soll das Gebührenaufkommen sogar die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken. Dies Ziel gelte natürlich nicht für die Freiwillige Feuerwehr. Hier räumt der § 29 Nds. Brandschutzgesetz der Gemeinde einen großgigen Ermessensspielraum ein. Dieses Ermessen wurde in Abwägung der Haushaltssituation der Stadt Celle berücksichtigt und spiegelt sich in den Gebührentarifen wider.

 

Es sei Aufgabe der Verwaltung, den abrechenbaren Umfang der kostenpflichtigen Einsätze zu prüfen, sodass das Übermaßverbot, welches gerichtlich überprüfbar ist, eingehalten wird. Dabei ist eine Kommunikation zwischen Feuerwehr und Verwaltung zwingend geboten, um die Gebühren anschließend rechtssicher bescheiden zu können. Die Verwaltung betont nochmals, dass die Satzung in Anlehnung an vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung formuliert wurde. Auch gibt es in der Satzung eine Härteklausel, die einen teilweisen oder kompletten Verzicht auf die Gebührenerhebung beinhaltet. Darüber hinaus wird dargestellt, dass 95 % der Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Celle Pflichteinsätze sind und lediglich 5 % im Rahmen der Satzung abrechenbar wären.

 

Die Politik bittet darum, dass zur Klarstellung Erläuterungen beigefügt werden. Es soll vermieden werden, dass es zu einer Verunsicherung bei der Bevölkerung oder auch der jeweiligen Einsatzleitung der Feuerwehr kommt, welche Einsätze kostenpflichtig sind und in welcher Höhe. Unter diesem Gesichtspunkt soll die Satzung nochmals zwischen Verwaltung und Feuerwehr sowie dem Vorsitzenden des Feuerschutzausschusses betrachtet werden. Die Ergebnisse werden den Fraktionen zugeleitet.

 

Unter Maßgabe dieser Verabredung wird einstimmig beschlossen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kosten für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Celle