25.11.2015 - 10 Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kiefe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Mi., 25.11.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:34
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Herr Grote vom Fachdienst Stadtplanung erläutert die o.a. Vorlage.
Die derzeitige Planung umfasse 47 Grundstücke mit verkehrsberuhigten Straßen, Wendehammer und Anschluss an den Fuß- und Radweg. Auf Nachfrage erklärt er, am Status der Straße Hollenkamp ändere sich nichts. Kompentationsflächen befänden sich in der Nähe des Entenfangs.
Ortsbürgermeister Didschies ist der Meinung, der nun eingezeichnete Durchlass am Wendehammer sei zuvor nicht vorgesehen gewesen. Die ersten, die dort gebaut haben, waren der Meinung, es handele sich um eine Sackgasse. Herr Grote informiert, es sei von Beginn an als Durchlass – auch aufgrund der Straßenreinigung und Müllabfuhr – geplant gewesen.
Ortsbürgermeister Didschies bittet darum, während der Bauphase diesen Durchlass durch einen Erdwall o. a. abzusperren, damit die jetzigen Anwohner nicht durch die Anlieferverkehre der Neubauenden gestört werden.
Auf weitere Nachfrage erklärt Herr Grote, die Begrenzung der Zaunhöhe sei aus Gründen der Einheitlichkeit vorgenommen worden.
Ortsratsmitglied Schulz erklärt, im B-Plan sei die Straße Hollenkamp als Fuß- und Radweg für KFZ gesperrt. Er weist darauf hin, dies widerspreche dem B-Plan/Flächennutzungsplan zur Biogasanlage Hollenkamp. Dort werde angeführt, dass der An- und Abtransport der In- und Outputstoffe über den Hollenkamp erfolge. Da dies kein landwirtschaftlicher Verkehr, sondern ein gewerblicher Verkehr sei, dürften die Betreiber demnach auch die Straße Hollenkamp nicht mehr befahren.
Im Weiteren fragt Ortsratsmitglied Schulz hinsichtlich der Immissionen (Nr.7.1) an, wie stark die momentane Belastung vom Bremer Weg zum Wilhelm-Heinichen-Ring sei, da es dort keinen Lärmschutz gebe. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Bürger, die im Neubaugebiet bauen möchten, darüber informiert würden, dass sie später ggf. auf eine Rampe bzw. Wall schauen (Ostumgehung).
Dazu erklärt Herr Grote, man könne sich über den B-Plan informieren. Da es für die Ostumgehung noch keinen Planfeststellungsbeschluss gebe, beurteilte man bezüglich der Immissionen den derzeitigen Stand bis zum Jahr 2020.
Mit den vorgenannten Anmerkungen aus dem Ortsrat empfiehlt der Ortsrat dem Rat einstimmig mit 1 Enthaltung die Beschlussfassung des B-Planes.
Anlagen zur Vorlage
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