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ALLRIS - Auszug

05.11.2015 - 6.2 Schießpark Celler Land, Celle OT ScheuenAntrag ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ortsratsmitglied Beutel trägt vor, dass er von dieser Änderung nicht gerade begeistert sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit den Flugplatzbetreibern in Scheuen eine Vereinbarung dahingehend getroffen worden sei, sonntags in der Mittagszeit nicht zu fliegen und jetzt müsse in diesem Zeitfenster mit Schießrm gerechnet werden. Dier Verwaltung erklärt, dass im Rahmen der damaligen Genehmigungserteilung für den Schießpark entsprechende Messungen vorgenommen worden seien. Dabei sei festgestellt worden, dass selbst bei ungünstigsten Bedingungen die relevanten Grenzwerte nicht überschritten werden. Demzufolge gebe es keine Anhaltspunkte, die beantragte Änderung nicht zu genehmigen; lediglich der Schießbetrieb vor 11 Uhr sei nicht zulässig. An Sonntagen sei eine Mittagsruhe gesetzlich nicht vorgesehen; nur an gesetzlichen Feiertagen seienrmimmissionen unzulässig.

 

Ortsratsmitglied Scharf bringt ihr Unverständnis zum Ausdruck, das z. B. das Rasenmähen an Sonntagen nicht erlaubt, jedoch der in Rede stehende Schießbetrieb zulässig sei. Die Verwaltung erklärt, dass hier differenziert werde. Das Bundesimmissionsschutzgesetz selbst regelt nur die grundsätzlichen Anforderungen; die für die Praxis wesentlichen, überwiegend technischen Einzelheiten seien in Durchführungsverordnungen geregelt und hier werde dann im Detail festgelegt, z. B. welcher Maschinenbetrieb an Sonntagen zulässig ist und was zu unterbleiben hat.

 

Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Otte, ob die damaligen Messungen ggf. überprüft werden, gibt die Verwaltung an, dass dies gesetzlich nicht vorgesehen sei. Solche Messungen werden nach einem anerkannten Verfahren theoretisch berechnet und tatsächliche Evaluationen vor Ort seien nicht üblich.

 

Abschließend stellt der Ortsrat einmütig fest, dass die in der o. g. Vorlage dargestellten Änderungen der Schießzeiten an Sonn- und Feiertagen nicht befürwortet werden.