17.11.2015 - 5.1 Zentrale Anlaufstelle Maschweg - Bildung einer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 17.11.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Ziele:
- Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Wortprotokoll
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand in der Zentralen Anlaufstelle Maschweg. Diese werde in eine „Zentrale Servicestelle“ umgewandelt. Neben einer räumlichen Erweiterung würde auch ein inhaltlicher Ausbau erfolgen. Gemeinsam mit dem Jobcenter im Landkreis Celle, der Agentur für Arbeit sowie der IHK wird eine „TaskForce - Berufliche Bildung“ gebildet, womit eine gezielte Förderung zugewiesener Asylbewerber mit positiver Bleibeperspektive ermöglicht werde. Die Koordinierungsstelle Integration unter Leitung von Frau Klukon werde im Rahmen der gebildeten Projektgruppe organisatorisch in die Zentrale Servicestelle integriert. Im weiteren Verlauf stellt sich Frau Tanja Gakenholz als neue Sozialpädagogin dem Ausschuss vor. Insbesondere wird die Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hervorgehoben.
Die Vertreterin der Fraktion Die Grünen bittet um Mitteilung, wie viele Asylbewerber/innen der Stadt Celle aktuell zugewiesen sind.
Die Verwaltung erläutert hierzu, dass eine Ermittlung tagesaktueller Zahlen schwierig sei. Bisher wurden im Jahr 2015 insgesamt mindestens ca. 350 Personen aufgenommen. Aus der aktuellen, bis Ende Januar 2016 gültigen Quote von 547 aufzunehmenden Personen stünden noch ca. 400 Zuweisungen aus. Im nächsten Jahr sei mit einer Verdoppelung der Quote auf ca. 1250 Personen zu rechnen. Eine genaue Prognose sei hier jedoch nicht möglich. Wenn die Gebäude an der Hohen Wende zukünftig als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes genutzt werden, sei nach derzeitigem Stand die Anrechnung einer Quote zugunsten der Stadt Celle zu erwarten.
Die Vertreterin der Fraktion Die Linke/BSG bittet um Information, was zur Verbesserung der Situation der unbegleiteten Minderjährigen im Aufnahmecamp Scheuen unternommen werde und ob die Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen erfüllt werden könne. Herr Stadtrat Kassel teilt hierzu mit, dass eine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen und damit auch im Aufnahmecamp Scheuen nicht bestehe. Die Schulpflicht greife erst dann, wenn sie ihren Kommunen zugewiesen werden. Soweit es die unbegleiteten Minderjährigen betrifft, arbeite das Jugendamt eng mit dem Betreiber des Camps zusammen, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen, bis eine anderweitige Unterbringung der Kinder und Jugendlichen möglich sei. Diese ist zu über der Hälfte der Fälle bereits erfolgt. In Kooperation mit dem Landkreis Celle stehe eine umfassende Lösung zur Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen kurz bevor.
Die Anfrage der CDU-Fraktion zur Anzahl der erfolgten Rückführungen von Flüchtlingen wird über die Niederschrift wie folgt beantwortet:
Im Jahr 2015 konnten bisher 5 Rückführungen durchgeführt werden. Die Verwaltung setzt im Interesse der betroffenen Personen insbesondere auch auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr. Im Jahre 2015 sind bisher 31 freiwillige Ausreisen erfolgt. 6 Personen sind nach einer freiwilligen Ausreise wieder nach Deutschland eingereist.
Anlagen zur Vorlage
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