25.11.2015 - 14 Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen in versch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mi., 25.11.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Kinder nimmt Bezug auf die Vorlage und erläutert, zur Erfüllung des Lärmaktionsplanes Lärmminderungen durch Geschwindigkeitsreduzierungen erreichen zu können, welches die erstellten Lärmkartierungen und das Screeningverfahren ergeben haben.
Demzufolge ist in einem ersten Schritt in einigen Straßen Tempo 30 eingeführt worden. Eine anschließende Evaluation zeigte positive Auswirkungen, so dass Tempo 30 in weiteren Straßen eingeführt wurde.
Die Bundesstraßen sind bisher ausgenommen geblieben. Bei den in der Vorlage genannten Straßenabschnitten ist vorgesehen, in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr die Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer auf 30 Stundenkilometer abzusenken. Dies bewirkt eine Lärmpegelminderung von rd. 3 dB(A) die für die zahlreich betroffenen Anwohner erheblich ist, zumal die Grenzwerte von 60 dB(A) (Wohngebiet) bzw. 62 dB(A) (Mischgebiet) überschritten sind. Zur Einführung einer Temporeduzierung ist die Bedeutung der Nachtruhe im Abwägungsprozess ausschlaggebend gewesen.
Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich danach, wie es zu den roten Einfärbungen in den grafischen Darstellungen der Lärmausbreitung komme.
Die Schallpegel sind laut Verwaltung mit Hilfe einer Software ingenieurtechnisch berechnet worden. Das aufwendige Berechnungsverfahren berücksichtigt Parameter wie Verkehrsstärke, Verkehrszusammensetzung, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Art der Straßenoberfläche und Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort. Bei Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgten rechnerische Zuschläge für das Anfahren und das Bremsen der Fahrzeuge.
In der Tabelle ist mit „SV“ der Schwerlastverkehr und für „DTV“ der durchschnittliche Verkehr innerhalb von 24 Stunden gemeint.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist für die Bereiche angemessen, deren Schwellenwert von 60 dB(A) in Wohngebieten und 62 dB(A) in Mischgebieten überschritten ist. Bei allen vorgeschlagenen Straßenabschnitten, in denen während der Nachtstunden die Geschwindigkeit reduziert werden solle, wird der Grenzwert deutlich überschritten. Außerdem bedingt die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer eine Reduzierung des wahrnehmbaren Lärms um rd. 3 dB(A).
Auf Nachfrage von Ratsfrau Fudeus erläutert die Verwaltung, dass der Lärmpegel nicht bei jedem Gebäude gleich ist, sondern aufgrund verschiedener Abstände und Parameter schwankt. Das Fensterprogramm wird individuell fortgeführt.
Nach Auffassung von Ratsherrn Wilhelms rollt der Verkehr bei Tempo 30 ruhiger und leichter. Neben einer Minderung des CO2-Ausstosses gäbe es außerdem auch weniger Reifenabrieb.
Abschließend erinnert er an den am 11.02.2010 vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplan.
Nach Meinung von Ratsherrn Ohl wird bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer maßgeblich das Rollgeräusch der Pkw reduziert.
Auf die Frage von Ratsherrn Ohl zur generellen Einführung von 30 Stundenkilometer innerhalb geschlossener Ortschaft wird erwidert, dass dies nach der Straßenverkehrsordnung derzeit nicht möglich ist.
Ratsherr Blidon möchte wissen, ob die vorgeschlagene nächtliche Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbegrenzung auch kontrolliert werde.
Ratsherr Schoeps bittet um ergänzende Unterlagen, um Bürgern die geplanten Maßnahmen erklären zu können. Auf die Frage, inwieweit die Lichtsignalanlagen in den Nachtstunden abgeschaltet sind, erläutert die Verwaltung, dass in vielen Fällen die Lichtsignalanlagen in den Nachtstunden abgeschaltet werden. Jedoch unübersichtliche und unfallträchtige Anlagen laufen die ganze Nacht durch. In diesen Fällen ist das Allgemeinwohl gewichtiger als die Interessen auf Nachtruhe der Anlieger.
Die Polizei Celle und Beigeordneter Ehlers haben Bedenken, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung an klassifizierten Straßen – wie in der Vorlage vorgeschlagen – erfüllt seien. Sie verweisen diesbezüglich auf eine Veröffentlichung des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 22.10.2015, in dem Kriterien aufgeführt sind, wie unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Entscheidung zu finden sei.
Die Polizei Celle bekundet, 2011 eine Stellungnahme zur Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 abgegeben zu haben, jedoch für die klassifizierten Straßen nicht erneut eingebunden worden zu sein.
Die Verwaltung merkt an, die rechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sondiert zu haben und in einer Gesamtbewertung die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit für jeden einzelnen Straßenabschnitt abgewogen zu haben. Für die fraglichen Nachtstunden werden durch die Geschwindigkeitsreduzierung die erforderlichen Lärmpegelminderungen erreicht, wobei in allen fraglichen Straßenabschnitten die Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV überschritten sind.
Aus dem Ausschuss wird die Aktualität der Daten hinterfragt.
Die Verwaltung erwidert, flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet regelmäßig Daten zu erheben, die den heutigen allgemeinen Standards entsprechen. In der Regel dauern die Messungen 1 bis 2 Wochen.
Die Verwaltung gibt an, das Geschwindigkeitskonzept alle 5 Jahre zu evaluieren und mit neuen Daten ggf. fortzuschreiben.
Im Ausschuss wird festgestellt, dass Einsatzfahrzeuge an die festgesetzten Geschwindigkeitsvorgaben nicht gebunden sind. Jedoch gilt dies nicht für beispielsweise Feuerwehrleute in ihren privaten Pkw, die die Feuerwehrwache für einen Einsatz ansteuern.
Auf Wunsch des Ausschusses sind dem Protokoll Informationen beigefügt, die die Anlage 2 der Vorlage BV/0419/15 ergänzen. Des Weiteren ist ein Prüfschema für verkehrsbehördliche Anordnungen beigefügt, dass das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 22.10.2015 übersandt hat.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Es werden 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gezählt.
Bei Stimmengleichheit ist damit der Beschlussvorschlag nicht angenommen und der Antrag 79/2015 nicht erledigt.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag 79/2015 ist erledigt.
Anlagen zur Vorlage
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427,3 kB
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Anlagen
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3,6 MB
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