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ALLRIS - Auszug

18.12.2015 - 8 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Schmidtmann trägt vor, dass das Vorgehen der Verwaltung in dieser Angelegenheit vorbildlich und lobenswert gewesen sei; viele Anlieger bzw. Eigentümer seien von der umfangreichen rgerbeteiligung sehr angetan gewesen. Dafür spricht er der Verwaltung seinen Dank aus.

 

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Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen, die zum der Gestaltungssatzung der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

     Folgender Stellungnahme wird entsprochen:

     der mündlichen Eingabe von Privatperson 4 vom 01. Oktober 2015

 

     Folgender Stellungnahme wird teilweise entsprochen:

     der Stellungnahme von Privatperson 1 mit Schreiben vom 07.11.2014

 

     Folgenden Stellungnahmen wird nicht entsprochen:

     der Stellungnahme von Privatperson 2 mit Schreiben vom 10.11.2014

     der ndlichen Eingabe von Privatperson 3 vom 20.01.2014

 

     Folgende Stellungnahmen werden als Hinweis zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch nicht als Regelung in die Gestaltungssatzung übernommen werden, weil dazu die Ermächtigungsgrundlage fehlt:

 

     Den Stellungnahmen des NLWKN mit den Schreiben vom 11.12.2014 und 22.09.2015

     Der Stellungnahme des Landkreises Celle - Brandschutz mit Schreiben vom 07.10.2015

 

Die Gestaltungssatzung der Stadt Celle „Altencelle Lückenfeld wird als Satzung (gem. § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage