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ALLRIS - Auszug

09.03.2016 - 3 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Wietzenbruch neu gebaute Verbindungsweg mit Parkplatz zwischen der Straße Kanaltrift und der Zuwegung zum Spielplatz der Lobetalarbeit e.V. auf den Flurstücken 59/16, 353/66, 354/66, 242/9 Flur 5 und 726/228 Flur 8, Gemarkung Celle, als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird. Tger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage