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ALLRIS - Auszug

15.03.2016 - 4 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Kämpfert verliest die Beschlussvorlage (Nr. BV/0025/16).

 

 

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Der Ortsrat empfiehlt einstimmig wie folgt:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der in den Ortsteilen Wietzenbruch und Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg mit Parkplatz zwischen der Straße Kanaltrift und der Zuwegung zum Spielplatz der Lobetalarbeit e.V. auf den Flurstücken 59/16, 353/66, 354/66, 242/9 Flur 5 und 726/228 Flur 8, Gemarkung Celle, als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage