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ALLRIS - Auszug

17.03.2016 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat entscheidet einstimmig wie folgt:

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Celle „Einzelhandel Dörnbergstraße und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gelände südlich des Stadtfriedhofes“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.