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ALLRIS - Auszug

17.03.2016 - 7 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister Dr. Hörstmann geht auf den Jahresabschluss 2013 ein und hebt insbesondere die schlechte finanzielle Lage der Stadt hervor. Weiterhin sei das Straßensanierungsmanagement mangelhaft, denn viele Straßen seien längst zur Sanierung überfällig, doch die erforderlichen Arbeiten würden nicht umgesetzt. Die damit verbundenen Rückstellungen seien viel zu niedrig angesetzt, so dass hier fraglich sei, ob die Verwaltung korrekt im Sinne der Bilanzwahrheit gehandelt habe. Vielmehr sei wohl das Ziel, durch niedrige Rückstellungen das Gesamtdefizit zu verringern. Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN werde diesem Jahresabschluss nicht zustimmen.

Erster Stadtrat Bertram erläutert zunächst die unterschiedlichen Veranschlagungen im Investitionshaushalt (für Grunderneuerungsmaßnahmen) und im Ergebnishaushalt (Aufwendungen für Instandhaltungen). Nach § 123 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) sind für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung Rückstellungen zu bilden. Diese müssen innerhalb der folgenden drei Haushaltsjahre abgearbeitet werden. Hierbei dürften die Rückstellungen nach vernünftiger Beurteilung nur so hoch sein, dass sie auch in dem vorgegebenen Zeitrahmen abgearbeitet werden können. Wenn eine zu hohe Rückstellungsbildung erfolgen würde, rde man dem Grundsatz der Bilanzwahrheit nicht gerecht werden. Der Oberbürgermeister verweist ergänzend auf die Vorlage MV/0231/15 vom 01.07.2015, in der umfassend dazu Stellung benommen wird.

 

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Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen

 

a) den Jahresabschluss 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

 

b) den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 1.124.327,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Anlagen zur Vorlage