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ALLRIS - Auszug

28.04.2016 - 6 Änderung der Satzung über die Entschädigung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

(1)

Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt

 1. für Ratsmitglieder                                       Euro 280,--

2.

r die Ortsratsmitglieder

 

 

2.1

Boye

Euro

25,--

2.2

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen, Garßen, Vorwerk und Wietzenbruch

Euro

35,--

2.3

Altencelle, Blumlage/Altstadt, Groß Hehlen gem. mit Hustedt und Scheuen, Hehlentor, Klein Hehlen, Neuenhäusen, Westercelle und Neustadt/Heese

Euro

40,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6 Fälligkeit, Kürzung und Wegfall der Entschädigung

(1)

Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale sind monatlich nachträglich zu zahlen. Verdienstausfall wird auf Antrag gezahlt, Anträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zu stellen.