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ALLRIS - Auszug

01.06.2016 - 5 Klimaschutzfonds - künftige Ausrichtung und Ne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Die vorgelegte Neufassung der Förderrichtlinien zum Klimaschutzfonds beinhalten die in der letzten Ausschusssitzung vorgeschlagenen Anregungen. Die Einsparungsmöglichkeiten der verschiedenen Maßnahmen  hinsichtlich von Klimaschutzeffekten und CO2-Einsparungen sind nun gewichtet und es wird eine Förderperiode eingeführt.

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, die neuen Bestimmungen der Richtlinien zu evaluieren, welches nach einem halben Jahr durchgeführt werden könne, da die Antragsfrist bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres laufe. Folgende Änderungsvorschläge aus dem Ausschuss zu den rderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle werden wie folgt berücksichtigt:

 

  1. Bei Nr. 1 „rderzweck“ wird im letzten Nebensatz des ersten Absatzes nach dem Wort „beitragen“ anstelle „und“ neu „bzw. eingefügt.

 

  1. Bei Nr. 2 förderfähige Maßnahmen wird beim ersten Spiegelstrich der Zusatz in Klammern gestrichen „(z.B. solarthermische oder photovoltaische Anlagen)“. Der vierte Spiegelstrich erhält folgende Formulierung: Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad- oder E-Mobilität sowie Klimaschutzveranstaltungen“.

 

  1. Bei Nr. 3.4 wird im ersten Satz nach dem Wort Maßnahmen folgender Nebensatz eingefügt insbesondere zur Förderung von Fahrrad- oder E-Mobilität sowie Klimaschutzveranstaltungen,“.

 

Der Ausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage entsprechend oben aufgeführter Änderungen einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle in der Neufassung gemäß Anlage 1.

 

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen an den Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle wurde für den Verwaltungsausschuss und den Rat der Stadt Celle eine ergänzende Beschlussvorlage mit der Nummer BV/0164/16-1 gefertigt.

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Anlagen zur Vorlage