26.05.2016 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Kinder erläutert die Vorlage und hebt hervor, dass heute die Weichen für den Neubau an der Bergstraße/Ecke Südwall gestellt werden sollen. Dieses Projekt aus hochwertigen Eigentumswohnungen und Einzelhandelsflächen werde den östlichen Teil der Altstadt beleben. Noch in diesem Jahr solle mit den Bauarbeiten begonnen werden und der Neubau habe eine Investitionsvolumen von rd. 15 Mio. Euro. Mit der Fertigstellung werde im zweiten Quartal 2018 gerechnet. Er bittet um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.
Ratsfrau Knabe begrüßt ebenfalls die planerische Entwicklung auf diesem Areal und hofft, dass die baulichen Maßnahmen dann auch zügig umgesetzt werden. Insbesondere hebt sie das geplanten Begrünungsmaßnahmen hervor; leider konnte eine Anfrage im Fachausschuss zu den Bepflanzungskosten nicht beantwortet werden. Sie hofft jedoch, dass diese nicht exorbitant hoch sein werden.
Danach beschließt der Rat einstimmig wie folgt:
- Dem Wechsel des Vorhabenträgers von der Weser-Wohnbau GmbH & Co. KG, Osterdeich 18, 28203 Bremen zu der WWB 5. Objektgesellschaft GmbH & Co. KG, Osterdeich 18, 28203 Bremen wird zugestimmt.
2.Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Celle „Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“ mit der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft. Die jeweiligen Begründungen hierzu sind der Abwägungstabelle zu entnehmen:
Der Hinweis des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regional Direktion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 05.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 30.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis des Abfallzweckverbandes Celle vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Celle vom 29.01.2015 wird teilweise entsprochen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Celle „Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit Örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 66 II. Teil der Stadt Celle „Nordwall mit angrenzenden Randgebieten (Feuerwache) nebst Teilaufhebung der Örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt vom 12.10.1978 werden beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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