21.09.2016 - 3 Überführung des Fachdienstes 68 in einen Eigenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 21.09.2016
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Stadtrat Bertram führt in die Thematik ein und nimmt Bezug zum Auftrag des Rates vom 16.06.2016, wonach die Überführung des Fachdienstes 68 „Klärwerk und Kanalbetrieb“ in einen Eigenbetrieb zu prüfen ist. Das Ergebnis der Prüfungen ist in dieser Vorlage nebst den verschiedenen Anlagen dargestellt. Die wesentlichen Inhalte der Vorlage werden von der Verwaltung vorgetragen.
Dem Ausschuss werden als Tischvorlage der dreiseitige Gesamtproduktplan, der zu aktualisieren gewesen ist, verteilt und ist der Vollständigkeit halber diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Ratsfrau Knabe regt bezüglich § 5 Abs. 1 „Betriebsausschuss“ der Betriebssatzung Stadtentwässerung Celle an, dass der aus 6 Sitzen bestehende Betriebsausschuss nicht nur für den Oberbürgermeister, sondern auch für die anderen Teilnehmer eine Vertreterregelung enthalten sollte.
Der Ausschussvorsitzende vertritt die Auffassung, dass diese Anregung in den Satzungsentwurf aufgenommen werden könne, ohne dass der Ausschuss darüber extra abstimmen müsse.
Ratsfrau Knabe erkundigt sich danach, auf welche Weise die Abstimmungen zwischen Straßenbau und Kanalbau in Zukunft bei Straßenbaumaßnahmen und ähnlichem vorgenommen werden können.
Der Ausschussvorsitzende sieht dies als Aufgabe des Betriebsausschusses an.
Auf die Frage von Ratsfrau Fudeus erklärt die Verwaltung bezüglich des Hochwasserschutzes, dass der Eigenbetrieb „Klärwerk und Kanalbetrieb“ die Hochwasserschutzanlagen unterhalten und betreiben muss. Dazu gehören auch im Hochwasserfall die Ausgabe von Sandsäcken sowie den Einsatz von mobilen Pumpen und anderer mobiler Hochwasserschutzvorrichtungen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen obliegen diesem Eigenbetrieb bis zu einem HQ10. Danach greifen übergeordnete Katastrophenschutzorganisationen.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag unter den Ziffern Nr. 1 und 2 getroffene Aussagen dem Rat obliegen. So habe der Ausschuss lediglich für Nr. 3 eine Empfehlung auszusprechen.
Der Ausschuss empfiehlt in Abänderung des Beschlussvorschlages mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den beigefügten Haushaltsplan der Stadtentwässerung Celle entsprechend mit den geänderten Zahlen der Tischvorlage.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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167,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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179,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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201,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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94 kB
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6
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(wie Dokument)
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98,8 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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