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ALLRIS - Auszug

26.10.2016 - 7 Änderung der Satzung über die Entschädigung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen, die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird mit Wirkung vom 01.11.2016 wie folgt zu ändern:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

 

(2)  Daneben erhalten als monatliche Aufwandsentschädigung

 

 

  1. die Bürgermeister/innen

 

a)      bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = 220,- Euro pro Person

 

b)      bei drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = 150,- Euro pro Person.