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ALLRIS - Auszug

16.12.2016 - 12 Anwendung der KomHKVO ohne die Anwendung der We...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig, vorbehaltlich des Inkrafttretens der KomHKVO, gemäß § 63 Abs. 1 S. 2 KomHKVO die weitere Anwendung der Wertgrenzen nach §§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO bis zum 31.12.2017. Im Übrigen findet die KomHKVO ab dem 01.01.2017 Anwendung.