31.01.2017 - 7 Änderung der StVO - Tempo 30 vor allgemeinbilde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 31.01.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr Ehlers weist darauf hin, dass in der Vorlage lediglich die Stellungnahme des Landes enthalten sei; hier vermisse er auch eine Bewertung durch die Verwaltung. Des Weiteren bittet er um Auskunft, ob ggf. differenzierte Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgesehen seien. Die Verwaltung gibt dazu an, dass man mit dieser Mitteilungsvorlage zunächst über den aktuellen Sachstand informieren wolle. Derzeit werde geprüft, welche Einrichtungen in Frage kommen und welche Maßnahmen womöglich umgesetzt werden können. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werde der Ausschuss informiert. Auf Nachfrage von Ratsfrau Schrader erklärt die Verwaltung, dass diese Maßnahmen ein Geschäft der laufenden Verwaltung seien, d. h. ein Entscheidungsrecht der politischen Gremien bestehe hier nicht.
Ratsherr Müller gibt zu Bedenken, dass nach einer einschlägigen EU-Richtlinie grundsätzlich Tempo 30 km/h auf den in Rede stehenden Straßen anzuordnen und Tempo 50 km/h eher die Ausnahme sei. Die Frage von Bürgermeister Gevers, ob solche Maßnahme zeitlich begrenzbar seien (z. B. nur während der Schulzeiten), bejaht die Verwaltung. Ratsherr Range erklärt, dass Tempo 30 km/h nicht nur eingerichtet, sondern die Einhaltung auch regelmäßig kontrolliert werden sollte. Das beratende Mitglied Kroll (Polizei Celle) gibt dazu an, dass solche Messungen regelmäßig vor den Schulen durchgeführt werden.
