23.02.2017 - 4 Haushaltsplan 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 23.02.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV/0440/16-2 Haushaltsplan 2017
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Wortprotokoll
Der Ergebnishaushalt, das Investitionsprogramm sowie die Tischvorlage werden Seite für Seite beraten. Es besteht Einvernehmen, dass die Ausschussmitglieder ihre für TOP 3 vorgesehenen, haushaltsrelevanten Anträge an der jeweils passenden Stelle der Beratungen einspielen werden.
Beratung des Stellenplanentwurfs 2017
Die Fachverwaltung erläutert kurz den Verwaltungsentwurf zur Änderung des Stellenplans 2017. Die Gesamtzahl der Stellen werde danach leicht ansteigen. Im Bereich der Kindertagesstätten sowie der Schulen führe das Einhalten des Standards zu einer Stellenmehrung von 6,9 Stellen. Im Verwaltungsbereich hingegen würden 6,42 Stellen eingespart. 44 Stellen für Beschäftigte würden in den neu gegründeten Eigenbetrieb Stadtentwässerung verlagert.
Weiterhin werden die Vorbehaltsstellen erläutert. Die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, einhergehend mit erhöhten Fallzahlen, mache eine Veranschlagung von zwei Vorbehaltsstellen erforderlich. Vor einer Besetzung dieser Stellen werde man einen gesonderten politischen Beschluss herbeiführen.
Zwei weitere Vorbehaltsstellen des Stellenplans 2016 mit den Aufgaben Vormundschaften/ Pflegschaften sowie Budgetierung und Fördermittelmanagement sollen mit dem Stellenplan 2017 den Fachverwaltungen als reguläre Stellen zugeordnet und in diesem Jahr auch besetzt werden. Eine erneute Beschlussfassung über die Besetzung dieser beiden Stellen entfiele damit.
Auf Nachfrage von Herrn Falkenhagen erläutert Herr Stadtbaurat Kinder die Situation der Saisonkräfte im Fachdienst Grün-, Straßen- und Friedhofsbetrieb. Man habe für das vergangene Jahr trotz Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Lösungen gefunden. Für das Jahr 2017 habe die Verwaltung die Einrichtung von Stellen für zusätzliche Saisonkräfte vorgeschlagen. Wegen der besonderen Situation aufgrund des Jubiläumsjahres 2017 werde man ein Augenmerk auf die Stadtbegrünung legen.
Der Stellenplanentwurf des Jahres 2017 wird einstimmig mitgetragen.
Ergebnishaushalt
Aufgrund einer Nachfrage der CDU- und der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, vor den nächsten Haushaltsberatungen einen Arbeitskreis zu bilden, um die Ziele der Stadt Celle neu zu definieren. Dabei sollen auch die Produktbeschreibungen und Kennzahlen überarbeitet werden. Dazu soll sich der Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung in einer eigenen Sitzung zusammenfinden.
Seite 39 des Teilhaushaltplanes (111260 Personalwesen)
Auf Nachfrage der WG-Fraktion werden zum Protokoll die Vergleichsdaten der Krankentage von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Städten u. a. beim Deutschen Städtetag beigefügt.
| Stadt Celle | Vergleichsstädte Dt. Städtetag |
2014 | 22,21 | 23,84 |
2015 | 25,31 | 24,54 |
2016 | 25,20 | Liegt noch nicht vor |
S. 86 des Teilhaushaltsplanes (365100 Tageseinrichtungen für Kinder)
Die AfD-Fraktion verweist auf ihren Antrag vom 22.01.2017 (AN/0028/17).
Herr Kassel erläutert, dass die im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion errechnete Verschlechterung des Ergebnishaushaltes in Höhe von 378.000 € die Jahressumme auf Grundlage der für das Jahr 2017 gemeldeten Ansätze darstellt. Für das Jahr 2017 kämen dann lediglich 5/12 in den Ansatz. Die Auswirkungen seien jedoch dauerhaft, daher müsse hier die Jahressumme genannt werden. Zudem erwartet der Landesrechnungshof, dass Kommunen ohne einen ausgeglichenen Haushalt mindestens 25 % der anfallenden Kosten im Rahmen der Entgeltregelungen auf die Eltern umlegen. Es wird ausgeführt, dass bei einem strukturellen Defizit, wie es bei der Stadt gegeben ist, das Nds. Ministerium für Inneres als Aufsichtsbehörde einer Ermäßigung kritisch gegenüber stehen dürfte. Des Weiteren wäre eine Beschlussfassung des Haushaltes nicht möglich, weil eine Ermäßigung auf 20% zur Folge hätte, dass kein Ausgleich möglich wäre und damit ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen wäre. Herr Trenkenschu möchte den Antrag dennoch aufrechtzuerhalten.
Bei einer Ja-Stimme und 8 Gegenstimmen empfiehlt der Ausschuss, dem Antrag nicht stattzugeben.
Der aktuelle Haushaltsansatz ist außerdem auf Grundlage der aktuellen Gebührensatzung berechnet worden.
Auf Nachfrage von Herrn Zobel führt Herr Kassel aus, dass die Ansätze 2016 auf Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 gebildet wurden und dass sie nicht ausreichen werden. Die genaue Höhe kann erst nach Schlussrechnung festgestellt werden.
S. 133 des Teilhaushaltsplanes (111200 Gebäudemanagement)
Auf Nachfrage führt Herr Kinder aus, dass der Stadt ein Gebäude angeboten wurde, das sich sehr gut zur Nutzung als Depot geeignet hätte. Ziel war es, Mietkosten einzusparen. Dieses Gebäude wurde inzwischen anderweitig veräußert, dennoch bittet Herr Kinder, diesen Ansatz nicht zu streichen, weil er sich in einem Deckungsring mit allen geplanten Ankäufen von un- und bebauten Grundstücken befindet. Ein Streichen des Ansatzes führt nicht zu einer Ergebnisverbesserung, wohl aber zu einer geringeren Kreditaufnahme.
S. 163 des Teilhaushaltsplanes (551150 Unterhaltung und Bewirtschaftung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen)
Aufgrund des Antrages Nr. 36/2016 der CDU-Fraktion schlägt die Verwaltung vor, die Errichtung der Boule-Anlage im Französischen Garten an dieser Stelle zu veranschlagen. Hintergrund dafür sei, dass die Städtischen Grünanlagen im Festwertverfahren bewertet sind und deshalb jede Maßnahme im Ergebnishaushalt zu veranschlagen sei.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Rodenwaldt führt Herr Kinder aus, dass sich aus Sicht des Denkmalschutzes aufgrund des geplanten Standortes keine Bedenken ergeben haben.
Bei 2 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich, die Kosten für die Errichtung der Bouleanlage im Französischen Garten in den Haushaltsplan 2017 aufzunehmen.
Investitionsprogramm 2017
S. 1 des IV-Programmes (571100)
Nach Beratung des Antrages vom 07.02.2017 der Fraktion Bündnis90/DieGrünen (AN/0054/17), die geplante Kürzung um 30.000 € des Zuschusses für die „Celle Tourismus Marketing GmbH“ (CTM) zurückzunehmen und es bei dem Ansatz des Jahres 2016 zu belassen, spricht sich der Ausschuss mehrheitlich gegen eine Anpassung aus.
S. 7 des IV-Programmes (424100)
Im Zusammenhang mit der Frage des Neubaus einer Vierfeld- oder Dreifeld-/Einfeldhalle führt Herr Kassel aus, dass Mittel hierfür in die Planung für 2018 eingestellt wurden. Er sowie Herr Kinder verweisen darauf, dass bislang davon ausgegangen wurde, dass der Landkreis zunächst baut, dann mit der Versicherung abrechnet und anschließend die davon nicht gedeckten Kosten, welche über den abgebrannten Zustand hinaus für Vereinszwecke gebaut werden sollen, mit der Stadt endabgerechnet werden. Das bedeutet, dass aufgrund dieser Sachlage keine Verpflichtungsermächtigung erforderlich erscheint. Zumal der Landkreis die Maßnahme bislang noch nicht ausgeschrieben hat (EU-weite Ausschreibung), ist mit einem Baubeginn vor Ende 2017 (je nach Witterung eventuell auch später) nicht zu rechnen. Demzufolge waren die Mittel auch nicht mit einer VE versehen. Der Landkreis benötige aber eine verbindliche Erklärung darüber, dass und in welchem Umfang sich die Stadt beteilige. Hierzu gibt es aus einer Besprechung beim Landkreis am 3.2.17 eine Absichtserklärung. Darüber müssen die Ratsgremien noch befinden.
S. 13 des IV-Programmes (541000)
Im Zusammenhang mit den Anträgen der FDP-Fraktion vom 23.01.2017 (AN/0037/17) sowie der AfD-Fraktion vom 30.11.2016 (AN/0422/16) wird vorgeschlagen, die Sanierung der Zugbrücken- sowie der Burger Landstraße in die Haushaltsberatungen aufzunehmen. Herr Kinder berichtet, dass für beide Projekte eine Vorplanung sinnvoll ist. Der Ausschuss empfiehlt bei 3 Enthaltungen, die Planungskosten im Investitionsprogramm aufzunehmen und gleichzeitig den Ansatz bei dem Ausbau Gemeindestraßen um den entsprechenden Betrag zu reduzieren.
Herr Müller von der Fraktion Linke/BSG stellt den Antrag, die Maßnahme „Äußerer Ring“ einzustellen und die Ansätze im Investitionsprogramm zu streichen. Der Ausschuss spricht sich einstimmig bei einer Enthaltung gegen die Streichung der Maßnahme aus.
S. 16 und 17 des IV-Programmes (541000/541000)
Auf Nachfrage von Herrn Trenkenschu erläutert Herr Kinder, dass die Erschließung des Kasernengeländes „Hohe Wende“ nicht nur aufgrund der geplanten Verlegung des Bauhofes auf das Gelände notwendig ist, sondern auch für die Erschließung des anliegenden Gewerbegebietes grundsätzlich erforderlich ist.
Herr Gevers schlägt vor, sowohl den Ansatz für die Erschließungsmaßnahme als auch den Ansatz für die Umstrukturierung des Bauhofes mit einen Sperrvermerk zu versehen. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich bei drei Enthaltungen, nur die Maßnahme Umstrukturierung Bauhof mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Herr Dr. Rodenwaldt bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob sich neben den im Vorbericht erwähnten Risiken noch weitere Risiken ergeben, die bisher nicht im Finanzhaushalt dargestellt sind. Der Ausschussvorsitzende Herr Falkenhagen fragt, ob Herr Dr. Rodenwaldt Risiken bekannt sind. Diese Frage wird verneint.
Weiterhin führt Herr Rodenwaldt aus, dass er den Rahmen der im Entwurf der Haushaltssatzung festgelegten Liquiditätskredite von 125 Millionen als zu hoch erachtet, da in 2016 nur 110 Millionen eingeplant waren. Herr Badur stellt darauf hin dar, dass der Rat mit der Haushaltsatzung 2016 Liquiditätskredite in Höhe von 120 Millionen beschlossen hat. Die Aufsichtsbehörde hat in der Genehmigung der Haushaltssatzung zunächst nur einen Rahmen von 110 Millionen freigegeben. Der Rahmen wird benötigt, um Spitzen gerade zum Monatsende, wenn Sozialhilfeleistungen und die Gehaltszahlungen fällig werden, abzudecken.
Herr Rodenwaldt schlägt vor, die Liquiditätskredite 2017 auf den Vorjahreswert 2016 von 120 Millionen zu deckeln.
Zum Abschluss der Beratungen empfiehlt der Ausschuss einstimmig bei zwei Enthaltungen, die Haushaltssatzung so zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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