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ALLRIS - Auszug

02.03.2017 - 8 Übertragung von Zuständigkeiten bei Personalbes...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

rgermeister Dr. Rodenwaldt trägt vor, dass die SPD-Fraktion den Antrag Nr. AN/0047/17 eingebracht habe, um die in Rede stehenden Übertragungsbeschlüsse wieder aufzuheben. Zunächst sei man davon ausgegangen, dass diese Übertragungsakte Ausdruck für die Annahme einer geordneten und professionell geführten Verwaltung seien, die nicht auf anderen als sachgerechten und arbeitsplatzspezifischen Kriterien beruhen. Sie sollten zu einer Erhöhung der Verwaltungseffizienz hren. Die Verwaltung habe in der Vorlage dargelegt, dass durch die Einführung des anonymen Bewerbungsverfahrens und die Einrichtung von Einstellungskommissionen von einer besonderen Einflussnahme des Hauptverwaltungsbeamten für die jeweilige Stellenbesetzung abgesehen worden sei. Die Verwaltung selber stellte den Fraktionen Unterlagen zur Verfügung, die teilweise auch schon öffentlich kommuniziert worden sind. Nach den Dokumenten zu urteilen liege die Vermutung nahe, dass zukünftig bei Einstellungsverfahren andere Schwerpunkte gesetzt und dem „Parteibuch“ und pernliche Beziehungen Vorrang vor Qualifikation gegeben werden sollen. Deshalb sehe die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, die weitgehenden Übertragungen von Einstellungen neuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die gesetzlich vorgesehenen Organe zurückzuholen, um ein in einer Demokratie angemessenes, transparentes und faires Verfahren zu sichern. Man stimme mit der Verwaltung überein, dass es aus Effizienzgründen und zur Sicherung des laufenden städtischen Betriebes wenig sinnvoll ist, Rat und Verwaltungsausschuss über alle Einstellungen befinden zu lassen. Man könne sich vorstellen, dass die Gremien erst ab der Vergütungsgruppe EG 9 oder sogar EG 9c sowie vergleichbarer Beamteneinstellungen involviert werden. Dies sei nach Auffassung der Verwaltung durchaus ohne Mehrpersonal leistbar. Weiterhin hrt Bürgermeister Dr. Rodenwaldt aus, dass diese Übertragungsbeschlüsse auch aus anderen Gründen aufzuheben seien, denn es würden sowohl im Beamten- als auch im Tarifrecht ngst überholte Rechtstermini verwendet. Eigentlich sollten heute schon die Änderungen beschlossen werden, denn diese Vorschläge betrachte man als eher unproblematisch und schnell umsetzbar. Doch im VA sei dieser Antrag mehrheitlich zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss verwiesen worden. Er gehe davon aus, dass die ursprüngliche Verwaltungsvorlage jetzt überarbeitet werde, so dass plötzlich horrende Mehrkosten auftauchen werden mit der Folge, dass die gegenrtige Empfehlung einkassiert werde.

 

Der Oberbürgermeister gibt zu den o. g. Ausführungen an, dass diese Vorlage im VA zuckgestellt worden sei, da noch Klärungs- und Beratungsbedarf bestehe. Erst wenn alle Fakten vorliegen, könne dieser Antrag sachgerecht eingeschätzt werden. Die Verwaltung habe zugesagt, dass die Fraktionen in den nächsten vier Wochen alle Rahmenbedingungen, alle Implikationen und alle Konsequenzen dieses Antrages erhalten werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf einenrzlich behandelten Vorgang in einem Fachausschuss. Danach sei bei einer Führungsposition einem Verzicht auf eine Stellenausschreibung zugestimmt worden und das sogar bei einer höher dotierten Stelle, nur weil eine bestimmte Person auf diese Stelle sollte. Aus diesem Grunde sollte man auf jeden Fall sicherstellen, dass politische Interessen hinter dem o. g. Antrag und seiner möglichen Umsetzung zuckstehen.

 

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Anlagen zur Vorlage