Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

27.04.2017 - 5 Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stad...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

[dieser TOP wurde gemeinsam mit TOP 6 beraten, die Zuordnung der Protokollierung erfolgte nach inhaltlichen Gesichtspunkten]

 

Die Verwaltung gibt einen kurzen Rückblick über die Schwierigkeiten der kontinuierlichen Beteiligung von Jugendlichen in der Ausschussarbeit.

 

Die SPD-Fraktion bekräftigt noch einmal ihr Statement aus der letzten Sitzung. Die Streichung der Position für den Jugendlichen könne nach wie vor nicht befürwortet werden.

 

Auch die FDP-Fraktion sieht eine Reduzierung in dieser Form nach wie vor als problematisch an. Sollte es möglicherweise doch zu einer Erhöhung der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder kommen, sollte man über die Berufung einer Jugendrichterin / eines Jugendrichters nachdenken.

 

Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Beschlusstext zu ergänzen. Zur Formulierung des neuen Beschlussvorschlages wird die Sitzung von 18:15 Uhr bis 18:27 Uhr unterbrochen.

 

Der neue Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die Satzung für das Jugendamt in der sich aus der anliegenden Fassung ergebenden Weise zu ändern. Um den Jugendlichen nach Ziffer 2i zu halten und darüber hinaus glicherweise eine Vertreterin / einen Vertreter des Jugendforums und des Jugendbeirates als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss berufen zu können, wird der Jugendhilfeausschuss die weitere Entwicklung abwarten und ggf. im Herbst darüber beraten, ob die Zahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder unter Beachtung des NKomVG von 10 auf 15 erhöht werden soll. Bis dahin bleibt der Sitz des Jugendlichen gem. Ziffer 2i unbesetzt.“

 

Der Vertreter des Kindergarten-Elternrates regt an, bei einer möglichen Vergrößerung neben einer Elternvertretung auch eine Erzieherin / einen Erzieher als beratendes Mitglied vorzusehen.

 

Die Gruppe Grüne/WG/Die Partei schlägt vor, die Hürde für einen potentiellen Jugendvertreter niedriger zu fassen, indem nicht zwingend von einer Ausschuss-Mitgliedschaft über die kompletten fünf Jahre ausgegangen werde.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig, die Satzung für das Jugendamt in der sich aus der anliegenden Fassung ergebenden Weise zu ändern. Um den Jugendlichen nach Ziffer 2i zu halten und darüber hinaus möglicherweise eine Vertreterin / einen Vertreter des Jugendforums und des Jugendbeirates als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss berufen zu können, wird der Jugendhilfeausschuss die weitere Entwicklung abwarten und ggf. im Herbst darüber beraten, ob die Zahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder unter Beachtung des NKomVG von 10 auf 15 erhöht werden soll. Bis dahin bleibt der Sitz des Jugendlichen gem. Ziffer 2i unbesetzt.“