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ALLRIS - Auszug

06.04.2017 - 10 Übertragung von Zuständigkeiten bei Personalbes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister Dr. Rodenwaldt führt aus, dass er bereits in der letzten Ratssitzung dazu Stellung bezogen habe und an dieser Einstellung habe sich nichts geändert. Vor ca. zwei Monaten habe die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, den Übertragungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.03.2001 und den Übertragungsbeschluss des Rates der Stadt Celle vom 22.03.2001 aufzuheben. Der Grund sei gewesen, dass Rat und Verwaltungsausschuss (VA) im Jahr 2001 mit diesen beiden Beschlüssen die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Angestellten sowie die Ernennung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung von Beamten des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes auf den Oberbürgermeister übertragen haben. Mit diesen Übertragungsakten sollte die Verwaltungseffizienz erhöht werden. In § 107 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes sei jedoch geregelt, dass Rat und VA im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten Einstellungen beschließen. Der Gesetzgeber werde sich sicherlich etwas dabei gedacht haben, wenn er diese Rechte diesen Gremien, die aus gewählten Vertreter/-innen bestehen, zubilligt. Hier sei nun ein Dilemma dahingehend festzustellen, dass einerseits Verwaltungseffizienz gefordert werde; andererseits würde man durch diese Übertragungsbeschlüsse demokratische Mitsprache- und Mitwirkungsrechte aushebeln. Eine Lösung könne sein, dass man weder die eine Extremposition noch die andere einnimmt. Man stimme mit der Verwaltung überein, dass es zur Sicherung des laufenden städtischen Betriebes wenig sinnvoll sei, dass Rat und VA über alle Einstellungen befinden. Vielmehr könne man sich vorstellen, dass die Gremien erst ab der Vergütungsgruppe EG 9 oder sogar EG 9c sowie vergleichbarer Beamteneinstellungen involviert werden. Nach Auffassung der Verwaltung sei dies durchaus ohne Mehrpersonal machbar. Wie ein effizienter Prozess unter Einbindung des VA und des Rates gestaltet werden sollte, müsse noch diskutiert werden. Aber es sollte vorrangiges Ziel sein, dass die gewählten Mandatsträger/-innen über die Personalsituation in der Verwaltung mitentscheiden, denn diese stünden gegenüber den Wähler/-innen in der Verantwortung. Dem Vorschlag der Verwaltung, dass der VA in besonders gelagerten Fällen beteiligt werde, könne nicht gefolgt werden, denn es sei nicht klar geregelt, wer die Entscheidung trifft, was ein besonders gelagerter Fall ist. Vielleicht sei damals die Mehrarbeit der Grund gewesen, auf Mitwirkungsrechte zu verzichten, doch im heutigen Zeitalter der Digitalisierung sollte ein angemessenes, transparentes und faires Einstellungsverfahren möglich und darstellbar sein. Infolgedessen sollten die weitgehenden Übertragungen von Einstellungen neuer Arbeitnehmer/-innen zumindest ab der Vergütungsgruppe EG 9c oder EG 10 auf die originär gesetzlich vorgesehenen Organe zurückgeholt werden. Dadurch sei gewährleistet, dass diese Gremien demokratisch eingebunden und wichtige Entscheidungen dort getroffen werden. Darum werde die SPD-Fraktion gegen die in Rede stehende Beschlussvorlage stimmen und bittet um Unterstüzung ihres formulierten Kompromissvorschlages.

 

Beigeordneter Zobel gibt dazu an, dass soeben eine schöne Rede über Verwaltung und Demokratie gehalten worden sei. Man müsse jedoch berücksichtigen, dass die gewählten Mandatsräger/-innen ehrenamtlich tätig sind und somit nicht zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung stünden. Er sei schon sehr lange im Rat tätig und habe bisher kein Dilemma bei der bisherigen Regelung empfunden bzw fühle sich nicht demokratisch ausgeschaltet. Wenn die SPD-Fraktion das so empfinde, frage er sich, warum sie erst jetzt tätig geworden ist. Wegen eines Stellenbesetzungsvorgangs werde nun das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Er stellt klar, dass die Politik wie bisher nur bei den wesentlichen Stellen (u. a. mit Leitungsfunktion) mit eingebunden werden sollte. Die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen lehne den Vorschlag der SPD-Fraktion ab.

 

rgermeister Gevers trägt vor, dass sich im Rat eine Misstrauenskultur entwickelt habe, die er so noch nicht erlebt habe. Im Antrag AN/0047/17 der SPD-Fraktion sei u. a. aufgeführt, dass der künfige Oberbürgermeister hier andere Schwerpunkte setzen und dem „Parteibuch“ und persönliche Beziehungen Vorrang vor Qualifikation geben wolle. Diese Ausführungen seien alles reine Vermutungen; hinzu komme, dass auf einmal seit 2001 alle Beteiligten komplett falsch gehandelt haben sollen. Hier werde in unerträglicher Weise die Arbeit der Verwaltung schlecht gemacht, obwohl gute Arbeit geleistet worden sei. Eventuell sei zuletzt ein Verfahren nicht ganz optimal gelaufen, dies rechtfertige aber nicht solch pauschale Unterstellungen. Er vertraue der Verwaltung, dass die Stellenbesetzungsverfahren nach den vorgegebenen Richtlinien und unter Einbeziehung der zu beteiligenden Gremien abgewickelt worden sind. Abschließend könne er nur feststellen, dass dieser Schauantrag der SPD-Fraktion in den Papierkorb gehört.

 

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Danach beschließt der Rat der Stadt Celle mehrheitlich bei 4 Enthaltungen, den Antrag Nr. AN/0047/17 der SPD-Fraktion abzulehnen und die Übertragungsbeschlüsse vom 17.08.1995 (vom Rat auf den Verwaltungsausschuss) und vom 22.03.2001 (vom Rat auf den Oberbürgermeister) für die Beamtinnen und Beamten - wie in der Synopse (siehe Anlage zur o. g. Vorlage) unter Neufassung dargestellt - zu bestätigen.

 

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Anlagen zur Vorlage