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ALLRIS - Auszug

17.05.2017 - 9 Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Sander, Fachdienstleiter Umwelt und Klimaschutz, stellt sich vor. Anschließend erläutert er die Historie. Vor 14 Jahren habe er im Ortsrat schon zum damals geplanten FFH-Gebiet Entenfang und Bruchbach vorgetragen. Heute gehe es um die Einrichtung eines Naturschutzgebietes (NSG) zur Umsetzung der im Jahr 2007 erfolgten Registrierung als FFH-Gebiet durch die EU, u.a. um hochgradig seltene Pflanzengesellschaften zu schützen sowie die Vorgaben der europäischen Richtlinien umzusetzen. Die Entstehung eines Durchwanderungsgebietes mit der Anbindung zur Aller werde angestrebt, da bis zur Winsener Straße bereits das NSG „Unter Allerniederung bei Boye“ angrenzt. Eine Teilfläche des geplanten NSG von etwa 80 Hektar sei natürlich entstanden und daher besonders hochwertig. Typisch seien dort der nährstoffarme Boden und viele Vogelarten, wobei die Teiche und das Umland einen vielfältigen Lebensraum bilden. Das Überschwemmungsgebiet des Bruchbachs sei mit berücksichtigt. Für die Boyer Belkerung sei sicherlich interessant, wie man mit dem Grobebach im Ort umgehe. Dessen Ränder seien formell jeweils mit 5 m Breite gesichert, wobei die Grundstücksnutzung nicht beeinträchtigt werde. Bäume könnten ggf. vereinzelt entfernt werden. Für bauliche Anlagen bestehe Bestandschutz. Allerdings könnte es sein, wenn nicht genehmigte Anlagen abgängig seien, diese eventuell nicht wieder aufgebaut werden dürfen. Dabei handele es sich allerdings um eine baurechtliche Angelegenheit.

Ortsbürgermeister Gevers bedankt sich für die Ausführungen. Es sei gut, dass in bestehende Dinge nicht eingegriffen werde. Bei manchen Anwohnern stünden die Zäune direkt am Bach und somit im Bereich des 5 Meter-Streifens. Herr Sander erklärt, dort handele es sich um ein Überschwemmungsgebiet aus Gesichtspunkten des Naturschutzes spielen die Zäune keine Rolle, allerdings könne er nicht beurteilen, ob der Örtze-Verband diese ggf. bemängelt oder diese als Abflusshindernisse im Hochwasserfall wirken können.

Ortsratsmitglied Marks bedankt sich für die Erläuterungen und merkt an, teilweise seien Terrassen bis zum Gewässerrand gebaut worden. Sie fragt an, ob eine Stückelung des Bereiches geplant sei (LSG/FFH/NSG). Für dieses NSG gebe es evtl. nicht so viel Gegenwind; sie habe mit den Eigentümern großer Grundstücke gesprochen.

Herr Sander erklärt, die offiziellen Anregungen seien eingeflossen es würden seit Jahren Gespräche mit den Eigentümern geführt. Der Entenfang sei bereits heute ein Reservat, das nur mit Erlaubnis der Eigentümer betreten werden dürfe. Daher gebe es hier keine größere Umgewöhnung. Es seien Folgeüberlegungen angestrengt worden. Landwirte erhalten im NSG einen Erschwernisausgleich bei Einschränkungen der Grünland- oder Forstnutzungen. Im Weiteren erläutert er ausführlich die Unterschiede zwischen LSG und NSG.

Ortsratsmitglied Schade fragt an, ob die Durchlässigkeit des Grobebachs für aufsteigende Wasserbewohner gewährleistet sei und ob es Staurechte für die dortigen Anwohner gebe.

Herr Sander informiert, das Land habe darauf bestanden, den Bruchbach von der Quelle bis zur Mündung einzubeziehen. Das Staurecht am Entenfang könne nicht aufgegeben werden ggf. nne langfristig die Herstellung der Durchgängigkeit durch ein Umgehungsgerinne angedacht werden. Dasselbe gelte für den Kirchweg.

Auf Nachfrage von Ortsbürgermeister Gevers berichtet Herr Sander, das Düngen der Rasenflächen der Grundstücke am Gewässerstreifen sei weiterhin zulässig, solange der Rasenschnitt nicht in den Bach geworfen oder im Gewässerrandstreifen kompostiert werde. Von den landwirtschaftlich genutzten Flächen gebe es wesentliche größere Einträge. Die Grundstücke in der jetzigen Form gehen in den Bestand ein. Auch der Spiel- und Bolzplatz bleiben erhalten. Das gelte auch für die Weideflächen, die zum Teil jetzt schon geschützt seien, da sie sich im Überschwemmungsgebiet befinden. Zu den Pferdeunterständen könne er nichts sagen, diese hätten mit dem Naturschutz nichts zu tun, dabei handele es sich um eine baurechtliche Angelegenheit.

 

Sodann unterbricht Ortsbürgermeister Gevers die Sitzung von 20:10 bis 20:25 Uhr für Fragen der anwesenden Bürger, die von Herrn Sander ausführlich beantwortet werden.

 

Ortsbürgermeister Gevers fasst zusammen, es handele sich um eine formale Unterschutzstellung. Die Boyer Bevölkerung sei zufrieden, so wie es ist und könnte sich eine Unterschutzstellung unter den vorgenannten Bedingungen vorstellen. Allerdings wäre eine Bestätigung der Ausführungen dienlich, da Herr Sander irgendwann in Rente gehe und es fraglich sei, ob die Nachfolge dies ebenso sehe.

Herr Sander erklärt, wenn sich die Bevölkerung in gewissen Dingen unsicher sei, könne auch eine gemeinsame Begehung und Dokumentation durchgeführt werden. Eine Bestätigung könne er nicht geben, da auch politische Entscheidungen eine Rolle spielen.

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Anlagen zur Vorlage