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ALLRIS - Auszug

20.06.2017 - 9 - Antrag Nr. AN/0112/17 der AfD-Fraktion "Live-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Trenkenschu trägt vor, dass die Politikverdrossenheit immer mehr zunehme. Eine niedrige Wahlbeteiligung - insbesondere bei den Kommunalwahlen, bei denen etwa nur die Hälfte aller Wahlberechtigten überhaupt zur Wahl gehen rden dies deutlich bestätigen. Hier stelle sich die Frage, wie das Interesse der Menschen gerade für die kommunale Politik wieder gesteigert werden könne. Aus der Sicht der AfD-Fraktion müsse die Politik näher an die Bürger/-innen gebracht werden, d. h. jeder sollte die Möglichkeit haben, die kommunale Politik mit interessanten Debatten im Rat zeitnah zu erleben. Hierzu seien im Vorfeld von anderen Ratsmitgliedern zahlreiche Bedenken geäert worden, die für ihn nicht nachvollziehbar seien. Unter anderem sei geäert worden, dass diejenigen, die die Debatten im Rat hören wollen, in den Rat kommen könnten. Das funktioniere aber z. B. nicht bei Personen, die körperliche Einschränkungen haben und nur durch den Einsatz des Pflegedienstes mobil sind. Schwierig werde es auch bei Menschen im Schichtdienst oder bei Eltern, die auf ihre Kinder aufpassen müssen. Hier finde dann quasi eine Ausgrenzung statt. Die anfallenden Kosten von rd. 417,00 € je Übertragung seien sicherlich nicht wenig, aber das notwendige Equipment könne auch bei anderen Veranstaltungen eingesetzt werden. Im Übrigen seien solche Kosten sehr gut investiert, denn solch eine Investition sorge für mehr Transparenz und Verantwortung. Man sollte neue Wege gehen, denn die traditionellen Kommunikationswege insbesondere die Printmedien rden zunehmend an Bedeutung verlieren. Beispielsweise sei die verkaufte Auflage der Celleschen Zeitung seit 1998 um rd. 22 Prozent zurückgegangen, denn immer mehr Menschen informieren sich ausschließlich über das Internet. Den Hinweis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, durch die Übertragung könnten die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder verletzt werden, könne er nicht nachvollziehen, denn alle seien freiwillig im Rat und es sei jedem Mandatsträger bewusst, dass man vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit steht. Man sollte keine Angst vor den Bürger/-innen haben, sondern die Entscheidungen im Rat sollten den Wähler/-innen klar und transparent vermittelt werden, indem alle interessierten Bürger/-innen die Debatten verfolgen können. So würde man die Demokratie stärken. Er bittet um Unterstützung des AfD-Antrages.

 

Beigeordneter Zobel erklärt, dass der in Rede stehende Antrag zunächt ganz gut klinge, doch z. B. würden im Fernsehen auf PHOENIX auch Debatten im Bundestag live übertragen und dies führe nicht zwangsläufig zu einer höheren Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl. Bezüglich der Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder weist er darauf hin, dass er sich hier eine differenziertere Regelung in der Hauptsatzung wünsche, um den Missbrauch von Aufzeichnungen zu verhindern. Dies habe z. B. die Stadt Braunschweig in ihrer Hauptsatzung gut gelöst.

 

Ratsherr Gerlach berichtet, dass er den Vorschlag der AfD-Fraktion grundsätzlich begrüße, jedoch stelle er sich die Frage, wie dieses Vorhaben angesichts der schrägen Haushaltslage finanziert werden soll. Als Alternative könne er sich vorstellen, dass es den Medientreibenden dieser Stadt - namentlich der Celleschen Zeitung und CELLE HEUTE - wechselseitig gestattet werde, ein vermarktungsfähiges Konzept zu erarbeiten. Die Redepausen wären bestens geeignet, um die hiesige Wirtschaft mit ins Boot zu holen; es könnten gegen Bezahlung einmalige Werbeblöcke per Videoclip eingebracht werden. Weiterhin könne er sich auch ein ganz anderes Format vorstellen, nämlich den sogenannten Podcast. Für Redebeiträge im Rat leiste ein Podcast genau die richtigen Dienste, da hier nur der Ton und nicht das Bild übertragen werde. Technisch wie finanziell sei es ein guter Kompromiss und insbesondere der rechtlichen Situation (Bild- und Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder) werde hineichend Rechnung getragen.

 

Ratsherr Müller trägt vor, dass er vor 5 Jahren einen ähnlichen Antrag eingereicht habe; die Diskussion dazu habe sich zum Teil geändert. Früher oder später werde man an diesem Thema nicht vorbeikommen, es sei halt die Frage, wie viel einem die Demokratie wert sei. Ggf. sollte man dieses Vorhaben für die neue Wahlperiode ab 01.11.2021 vorsehen, denn die Kandidaten für den dann zu wählenden Rat könnten sich dann schon auf diese geänderten Rahmenbedingungen einstellen. Er regt an, an diesem Thema dran zu bleiben.

 

Ratsherr Schulze bringt seine Zweilfel zum Ausdruck, dass durch Live-Übertragungen der Ratssitzungen die Politikverdrossenheit abgebaut werde. Solche Vorschläge seien in der Vergangengeit viel diskutiert worden, die Mehrheit im Rat habe es stets kritisch gesehen. Bei der derzeitigen prekären Haushaltslage seien solche freiwilligen Ausgaben nicht vertretbar, da an anderen wichtigen Stellen Streichungen vorgenommen werden müssen. Bezüglich der Übertragungen in Braunschweig gibt er an, dass diese auf Dauer langweilig wirken würden, denn es seien nur der Redner und der Ratsvorsitzende im Bild zu sehen. Reaktionen im Rat und im Publikum würde man nicht übertragen. Beiträge auf PHOENIX würde er auch nur schauen, wenn interessante Themen anstünden. Die SPD-Fraktion lehne den Antrag der AfD-Fraktion ab. Den Änderungen der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung werde man zustimmen.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann verweist auf die Devise der UNABHÄNGIGEN: „Nicht hinter verschlossenen Türen!“ Man sollte versuchen, die Menschen mitzunehmen und der hier vorliegende Antrag sei eine Möglichkeit der Teilhabe. Junge Menschen würden sich Infos aus den neuen Medien holen und die Frage des Schutzes der Persönlichkeitsrechte sollte zu lösen sein. Die Kosten von rd. 417,-€ pro Sitzung halte er für vertretbar. Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN werde dem Antrag zustimmen.

 

Beigeordneter Dr. Bischoff widerspricht den Ausführungen seines Vorredners, denn er halte dieses Vorhaben für ein absolutes Nischen-Produkt, das insbesondere für die Jugendlichen nicht interessant sein werde. Die Jugendlichen würden keinesfalls stundenlang die Redebeiträge im Rat verfolgen. Die Stadt Celle habe neuerdings einen Facebook-Auftritt, ggf. könnten hier Sequenzen und Infos der Öffentlichkeit präsentiert werden. Sicherlich werde der Alltag immer digitaler, aber dennoch müsse man bei jeder neuen Ausgabe, die man tätigen will, prüfen, wie hoch der Nutzen für die Bürger/-innen ist. Für die in Rede stehenden Kosten könne er sich auch eine bessere Verwendung vorstellen (z. B. für Blumenkübel in der Innenstadt). Deshalb sehe er derzeit keinen Bedarf und insbesondere keinen finanziellen Spielraum für das Vorhaben der AfD-Fraktion.

 

Ratsherr Schoeps hebt hervor, dass der Service für die Bürgerschaft sowie Transparenz und Ehrlichkeit wichtig seien. Der Vorschlag von Ratsherrn Gerlach sollte weiter verfolgt werden, denn ggf. könne auch eine sehr kostengünstige Variante entwickelt werden. Sicherlich seien nicht alle Themen im Rat interessant, aber bisher habe jede Ratssitzung vereinzelte Highlights gehabt.

 

Ratsherr Ohl erklärt, dass eine Podcast-Lösung interessant klinge. Man sollte ein Jahr lang einen Probebetrieb laufen lassen und dann die Resonanz entsprechend evaluieren. Danach sollte entschieden werden, ob eine dauerhafte Lösung in Betracht kommt.

 

Ratsherr Range berichtet von seinen beruflichen Erfahrungen; danach können Übertragungen ggf. für eine gewisse Befangenheit bei den Mandatsträgern sorgen. Ebenso können Redebeiträge zu einem sog. „Shitstorm“ in den sozialen Netzwerken hren. Deshalb sollte man sehr gründlich darüber nachdenken, ob solch ein Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden soll. Wer an den Themen im Rat interessiert ist, der kommt auch zu den Sitzungen. Dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion werde die FDP-Fraktion nicht zustimmen.

 

Auf die Frage des Beigeordneten Zobel, ob heute auch die Variante „Podcast“ abgestimmt werde, gibt der Ratsvorsitzende an, dass bei solch einem diffizielen Thema kein Schnellschuss angebracht sei. Es sollten bei Bedarf von den Fraktionen neue schriftliche Anträge eingereicht werden, die dann intensiv geprüft und beraten werden können. Ein Wiederbefassungsverbot werde hier nicht greifen, da sich in der Regel die Sachlage wesentlich verändert hat (§ 5 Abs. 5 der GO). Heute stünde lediglich der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zu Abstimmung.

 

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen wie folgt:

 

a)      Entscheidung über den Antrag Nr. AN/0112/17 der AfD-Fraktion "Live-Übertragungen der Ratssitzungen im Internet":

 

Der Antrag der AfD-Fraktion wird abgelehnt.

 

Weiterhin entscheidet der Rat einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt:

 

b)     Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle:

 

Der bisherige § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates (GO) wird aufgehoben.

Der bisherige § 2 Abs. 3 GO wird zu § 2 Abs. 2 GO.

 

c)      Änderung der Hauptsatzung der Stadt Celle

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt:

 

§ 5 a der Hauptsatzung

 

Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates“

 

(1)   Die Benutzung elektronischer Aufzeichnungsgeräte in Ton und Film sind zulässig, es sei denn, mehr als ein Drittel der anwesenden Ratsmitglieder widersprechen der Aufzeichnung. Das Recht des einzelnen Ratsmitgliedes, seinen Beitrag nicht aufzeichnen zu lassen, bleibt davon unberührt.

 

(2)   Die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen ist der / dem Ratsvorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung durch Vertreterinnen / Vertreter der Medien anzuzeigen. Die / Der Ratsvorsitzende hat die Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.

 

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Anlagen zur Vorlage