17.08.2017 - 3.1 Antrag der AfD-Fraktion "Wahlfreiheit für Elter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 17.08.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Wortprotokoll
Frau McDowell leitet kurz ins Thema ein und erläutert die Anträge. Das Votum der Ortsräte liegt inzwischen vor, die Ortsräte haben sich einstimmig für Variante 2 entschieden. Und auch der Stadtelternrat hat sich für diese Variante entschieden.
Die CDU-Fraktion fragt an, ob denn noch die Möglichkeit besteht, ein Kind aus pädagogischen Gründen auch an einer anderen Schule als im Schulbezirk vorgesehen einschulen zu lassen.
Die Verwaltung bejaht das und erläutert das Verfahren nach § 63 NSchG.
Dazu ist ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Die abgebende und die aufnehmende Schule erörtern den Antrag und treffen die Entscheidung. Sollten sich beide Schulen nicht einigen können, wird die Landesschulbehörde (LSB) eingeschaltet. Der Vertreter der LSB erklärt dazu, dass es sich bei den Entscheidungen immer um Einzelfallbetrachtungen handelt.
Die AfD-Fraktion nimmt kurz Stellung zu ihrem Antrag.
Die Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Ausschuss empfiehlt mit 10 Ja-Stimmen bei einer 1 Nein-Stimme den Antrag abzulehnen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,7 kB
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