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ALLRIS - Auszug

16.11.2017 - 5 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt vor und erläutert die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses. Während der Aufstellung können die Instrumente der Zurückstellung bzw. Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei möglichen Neuansiedlungen von Vergnügungsstätten und Wettbüros zur Anwendung kommen.

 

Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 der Stadt Celle „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ mit Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 66 I. und II. Teil mit Änderungen „Nordwall mit anschließenden Randgebieten“, Nr. 83 mit 1. Änderung „Stadtsparkasse“, Nr. 148 „Stadtquartier am Kleinen Plan“ und VBB 27 „Wohn- und Handelsquartier Bergstraße Südost“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage