15.11.2017 - 8 Antrag der FDP-Fraktion "Unfälle vermeiden, Höh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Seitdem die Höhenbegrenzungskontrolle auf der Neustadtseite installiert wurde, sind die Unfallzahlen stark rückläufig. Durchschnittlich 25 Mal im Monat werden die Warn- und Stoppmechanismen ausgelöst. Somit haben sich die neue Beschilderung und die dynamische Höhenbegrenzungskontrolle mehr als bewährt.
Auf der Seite der Bahnhofstraße ist die Unfallhäufigkeit übersichtlich. Hier auf dieser Seite laufen drei Straßenzüge auf die Unterführung zu. Weitergehende Warnanlagen müssten also in allen drei Straßen installiert werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass erwartungsgemäß diese Warnanlagen ständig ausgelöst würden, schon allein aufgrund des nahegelegenen Busbahnhofes.
Die Verwaltung wird die Situation an der Bahnunterführung weiter beobachten.
Ratsherr Range erklärt, dass in der Vergangenheit viel unternommen worden ist, Unfälle wegen der begrenzten Höhe von 3,40 m zu vermeiden. Seiner Fraktion sei es darum gegangen, weitergehende Möglichkeiten auszuloten, da jeder Unfall erhebliche Beeinträchtigungen verursacht.
Ratsfrau Schrader gibt zu bedenken, dass an Ketten befestigte Höhenbalken von Lastkraftwagen übersehen werden können und durch die hohen Auflieger auf dem LKW heruntergerissen werden könnten und andere Verkehrsteilnehmer stark gefährdet wären.
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Zusätzlich zu den bisher durchgeführten Maßnahmen werden an den Celler Bahnunterführungen keine Höhenbegrenzungssperren angebracht. Der Antrag wird abgelehnt. Er ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,1 kB
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