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ALLRIS - Auszug

17.01.2018 - 4 Abgabe der Jugendhilfe an den Landkreis

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

[redaktioneller Hinweis: die Protokollierung der Redebeiträge erfolgt in Gänze unter diesem TOP, die Beschlüsse zu den einzelnen Anträgen sind gesondert aufgeführt.]

 

Die SPD-Fraktion als Antragsteller (AN/0293/17-2) konstatiert, dass hier ein Aufgabenbereich abgegeben werden solle, der eine sehr gute Arbeit vorzuweisen habe und auch durch seine sozialräumliche Arbeitsweise bundesweite Beachtung gefunden habe. Inwieweit die bei der Stadt verbleibenden Aufgaben tatsächlich unangetastet blieben, sei eher unsicher. Im Bereich der Jugendarbeit sei ja bereits im Haushalt 2018 eine Einsparsumme vorgesehen.

 

Man habe sich in Hildesheim über den Stand nach Zusammenlegung der Jugendämter erkundigt. Auch nach rund fünf Jahren seien die Bereiche noch nicht zusammengewachsen. Ebenso seien die angedachten Einsparungen so nicht eingetreten. Man appelliere an den Ausschuss, zukunftsorientiert zu denken und die Jugendhilfe bei der Stadt zu belassen.

 

Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Zusammenlegung der Jugendämter in Hildesheim möglicherweise eher ein Negativbeispiel darstelle. In Celle unterscheide sich die Situation maßgeblich allein schon deshalb, weil man im Vorfeld das intensive Gespräch mit den Verantwortlichen beim Landkreis Celle gesucht habe. Die angedeuteten Einsparungen im Bereich der Jugendarbeit seien rein hypothetisch. Bereits im Haushalt vorgesehene Ausgabenreduzierungen hätten den offiziellen Weg durch die Ratsgremien genommen und seien auch im Vorfeld bei den Haushaltsklausuren der Fraktionen thematisiert worden.

 

Weiterhin sei hinsichtlich der zu erzielenden Einsparungen keine rein volkswirtschaftliche Denkweise angebracht. Die Stadt Celle habe aufgrund der langjährig angespannten Haushaltslage keine andere Wahl, als diese Einsparungen für sich in Anspruch zu nehmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung/FDP-Fraktion: Dürfen Sitzungen elektronisch mitgeschnitten werden. Wenn nicht, solle der Vertreter der Gruppe Grüne/WG/Partei aufgefordert werden, die Aufnahme zu stoppen und das bereits Aufgenommene zu löschen.

 

Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Geschäftsordnung vorsehe, dass eine entsprechende Aufzeichnung nur zulässig sei, wenn kein Ausschussmitglied dem wiederspreche. Ein Vertreter der CDU-Fraktion widerspricht ausdrücklich der Aufzeichnung.

 

Der Ausschussvorsitzende fordert den Vertreter der Gruppe Grüne/WG/Partei auf, die Aufnahme zu beenden und das bereits Aufgenommene zu löschen.

 

Die Gruppe Linke/BSG äert ihr Erstaunen darüber, dass die Fragen hier im Fachausschuss vom Kämmerer beantwortet würden. Des Weiteren wird festgestellt, dass in den vorgeschalteten ratsinternen Informationsveranstaltungen lediglich Absichtserklärungen ohne konkrete konzeptionelle Ideen für das zukünftige Konstrukt der Jugendhilfe vorgestellt worden seien. Dies reiche als Grundlage für die zu treffende Entscheidung keinesfalls aus.

 

Der Vertreter des Kreisportbundes stellt noch einmal die besondere Funktion des Ausschusses im Zusammenwirken von Jugendhilfe, Jugendarbeit und Sport in den Blick. Da sowohl die Arbeit in den einzelnen Bereichen als auch die Kooperation zwischen den Bereichen gut laufe, gäbe es aus dieser Sicht keinen Bedarf für eine Veränderung. Hier stünden klar die finanziellen Erwägungen im Vordergrund. Ob die vorgestellten Einsparungen so tatsächlich eintreffen könnten, sei fraglich. Die Unterbringung des betroffenen Personals und die damit verbundenen Gebäudefragen seien völlig ungeklärt. Ebenso sei fraglich, ob die Einsparung nicht zumindest in Teilen durch eine Erhöhung der Kreisumlage aufgezehrt würde. Diese Mehraufwendungen könnten dann möglicherweise zu Einsparungsnotwendigkeiten im Sportbereichhren.

 

Die FDP-Fraktion bezieht sich auf ihre Anfrage unter AN/0403/17-1 und stellt fest, dass die gestellten Fragen von der Verwaltung hinlänglich beantwortet wurden. Bei der Sichtung der beigefügten Tabellen käme man zu der Erkenntnis, dass keine Einschränkungen in der Aufgabenerfüllung zu befürchten seien. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bliebe der Besitzstand gewahrt.

 

Sollte es nach Abgabe der Jugendhilfe bei der Stadt einen Jugendausschuss geben, müsse er sich umfänglichen Herausforderungen stellen. Allein durch die derzeit auf Landesebene angedachten Änderungen in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung stellten sich große Aufgaben.

 

Die Verwaltung bezieht sich auf die Ausführungen des Vertreters des Kreisportbundes und stellt fest, dass die Vermutung einer Gefährdung der Jugendarbeit im Sportbereich durch die Abgabe der Jugendhilfe eine unzulässige logische Verknüpfung darstelle. Genau um in diesen Bereichen handlungsfähig zu bleiben, müsse der Haushalt dringend saniert werden.

 

Antrag zur Geschäftsordnung/Verwaltung: Zur Verdeutlichung der neben den finanziellen Aspekten festzuhaltenden inhaltlichen Gründe für die Zusammenlegung wird vorgeschlagen, Frau Wiese-Cordes (Jugendamt Landkreis Celle) und Herrn Prof. Dr. Kirschstein (AKH Celle) als Experten anzuhören. Der Ausschuss beschließt einstimmig dies zu tun.

 

Die CDU-Fraktion stellt fest, dass die Informationslage sehr umfassend sei und bittet noch einmal zu verdeutlichen, welche Synergieeffekte konkret zu erzielen seien.

 

Der Leiter des Jugendamtes äert seine Vermutung, dass die Synergieeffekte eher schwach ausfallen würden und regt an, die Entscheidung über die Abgabe der Jugendhilfe hiervon losgelöst zu betrachten.

 

Der Fachdienstleiter Finanzen lenkt den Blick auf zusätzliche Einsparungen in den Querschnittsbereichen (Personalverwaltung, EDV, Kasse etc.), die derzeit noch nicht genau beziffert werden könnten.

 

Frau Wiese-Cordes stellt fest, dass der Landkreis ein laufendes Team übernehme und keine Notwendigkeit sehe, sofort grundsätzliche Änderungen herbeizuführen. Konzeptionelle Weiterentwicklungen werde man bei Bedarf gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe in Angriff nehmen. Auf Nachfrage bestätigt sie, dass der Landkreis vollumfänglich in den Vertrag zum Sozialraumbudget eintreten werde.

 

Um den Begriff der freiwilligen Leistungen noch etwas trennschärfer zu fassen, zitiert die Verwaltung aus einer Abhandlung des Landesamtes Rheinland-Pfalz, in der deutlich wird, dass sämtliche Aufgaben der Jugendarbeit dem Bereich der Pflichtaufgaben zuzurechnen seien. Lediglich über den Umfang der angebotenen Leistungen sei zu befinden.

 

Der Vertreter der ev. Kirche verdeutlicht dem Ausschuss die zukünftigen Schnittstellen zwischen Stadt und Landkreis bei der vorgeschlagenen Aufteilung der Stadtteilprojekte.

 

Die CDU-Fraktion bittet die Vertreterin des Landkreises um eine konkrete Aussage dazu, wie die Stadt zukünftig ihre Anliegen im Bereich der Jugendhilfe anbringen könne.

 

Frau Wiese-Cordes stellt fest, dass die Gestaltungshoheit dann beim Jugendhilfeausschuss des Landkreises liege. Die Fraktionen könnten hierüber ihre Anliegen einbringen. Außerdem seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bei der Stadt verbleibenden Bereichen weiterhin in den Gremien vertreten. Auf Nachfrage bestätigt sie, dass die bestehenden Gremien weitergeführt werden sollen.

 

Der Vertreter des Kindergartenelternrates bittet um ergänzende Informationen zu den Kosten des Umzuges und zur Absicherung des wechselnden Personals. In diesem Zusammenhang sei es auch interessant, die Argumente des Personalrates zu hören.

 

Herr Prof. Dr. Kirschstein schildert seine Erfahrungen im Umgang mit den beiden Jugendämtern. Er bestätigt, dass die Zusammenarbeit gut verlaufe. Schwierig sei die Situation bei der stationären Aufnahme von Kindern, die bereits in der Betreuung des Jugendamtes seien. Durch die grundsätzliche Zuständigkeit des städtischen Jugendamtes und notwendige Recherchen und Absprachen mit dem fallführenden Jugendamt, sei ein gewisser Mehraufwand festzustellen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt noch einmal die Zuständigkeit für Inobhutnahmen klar. Losgelöst vom Wohnort des Kindes und der möglichen Anhängigkeit einer Jugendhilfemaßnahme bei einem anderen Jugendamt sei in dem Fall das Jugendamt der Stadt Celle für die Inobhutnahme zuständig.

 

Antrag zur Geschäftsordnung/CDU-Fraktion: Der Ausschussvorsitzende möge sich auf die Sitzungsleitung beschränken. Vor inhaltlichen Äerungen sei die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter abzugeben.

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter.

 

Die SPD-Fraktion äert ihr Missfallen darüber, dass hier Fälle von Kindesmisshandlungen zur Begründung von Zuständigkeitsänderungen herangezogen würden. Diese Art der inhaltlichen Verknüpfung sei wenig hilfreich.

Weiterhin bitte man die Doppelmandatsträger, ihre Finanzverantwortung im Kreistag nicht aus den Augen zu verlieren, da hier auf den Kreishaushalt erhebliche Mehrbelastungen zukämen.

 

In anderen Städten gäbe es Beispiele für bisher noch nicht genannte Kooperationsmodelle (z.B. Lüneburg). Derartige Alternativen seien noch nicht hinlänglich geprüft worden.

 

Die Sitzungsleitung geht wieder auf den Ausschussvorsitzenden über.

 

Die SPD-Fraktion fragt weiterhin nach den personellen Auswirkungen im Einzelfall: was ist mit Beschäftigten, die dem Übergang widersprechen / ist ggf. mit betriebsbedingten Kündigungen zu rechnen / wie werden Führungskräfte zukünftig beim Landkreis eingesetzt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung/Verwaltung: die Zuhörer werden mit Hinweis auf die entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung angehalten, von Beifallsbekundungen abzusehen.

 

Die SPD-Fraktion äert ihre Befürchtung, dass die verbleibenden freiwilligen Leistungen aufgrund der Haushaltszwänge zukünftig „eingefroren“ werden könnten. Weiterhin fragt sie nach, warum lediglich die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde. Die Stellungnahme des Personalrates sei nicht bekannt.

 

Die Verwaltung stellt hinsichtlich der Führungsebenen klar, dass es bei der Stadt unterhalb der Fachdienstleiter keine Führungsfunktionen gebe. Die angefragten personellen Aspekte würden umfänglich im Personalüberleitungsvertrag geregelt. Beim Landkreis gelte ebenso wie bei der Stadt das Gebot der amtsangemessenen Beschäftigung.

Bezüglich der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten sei festzustellen, dass diese von ihrem Recht Gebrauch gemacht habe, die Rats- und Ausschussmitglieder über ihre Sichtweise zu informieren. Diese Möglichkeit habe der Personalrat für sich nicht in Anspruch genommen.

 

Die CDU-Fraktion fasst zusammen, dass hier ganz klar monetäre Gründe im Vordergrund stünden, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zurückzugewinnen. Man werde der Abgabe keinesfalls leichten Herzens zustimmen. Man vertraue aber darauf, dass auch beim Landkreis gute Arbeit geleistet werde. Letztlich habe der Rat die Abgabe der Jugendhilfe bereits mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes auf den Weg gebracht. Außerdem bleibe mit der Jugendarbeit noch ein deutlicher Anteil bei der Stadt.

 

Der Vertreter des Kreissportbundes positioniert sich klar gegen die Abgabe. Die Ausführungen hätten deutlich vor Augen geführt, dass sich die Möglichkeiten der Einflussnahme dann zukünftig lediglich auf der indirekten politischen Linie verwirklichen ließen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte verweist auf die wesentlichen Aussagen der von ihr verfassten Stellungnahmen.

 

Der Vertreter der Gruppe Grüne/WG/Partei regt an, nach allen Diskussionen um Finanzen und die Auswirkungen für die Beschäftigten den Blick auf die Betroffenen, nämlich die Kinder, Jugendlichen und Familien zu lenken.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion stellt die Verwaltung fest, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen durch den Übergang keine Änderung eintrete.

Bezüglich des Hinweises auf die Belange der Kinder, Jugendlichen und Familien bleibe festzuhalten, dass der vorgeschlagene Übergang zum Landkreis genau dazu dienen solle, die Ansprüche dieser Zielgruppe zu wahren. Leider habe man feststellen ssen, dass weitere Einsparungen nicht möglich seien, wenn die Strukturen unangetastet blieben.

 

Der Vertreter der AfD-Fraktion stellt fest, dass man nur dann etwas gestalten könne, wenn die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stünden. Wichtig sei die Zusage, dass die Qualität der Jugendhilfeangebote beim Landkreis erhalten bleibe.

 

Hinsichtlich des Antrages AN/0011/18 ergeht die Frage an die antragstellende Gruppe, ob dieser hier nicht nur behandelt, sondern auch schon beschlossen werden solle.

 

Die Sitzung wird von 19:35 Uhr bis 19:45 Uhr unterbrochen.

 

Anschließend erklärt der Vertreter der Gruppe Grüne/WG/Partei, dass der Antrag hier im Ausschuss beraten und beschlossen werden solle.

 

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung werden diskutiert. Eine 80:20-Reglung wie etwa in Lüneburg sei zwar wünschenswert, nach den geführten Gesprächen sei jedoch nicht zu vermuten, dass der Landkreis über die bisher vereinbarte Erstattungssumme hinausgehen werde. Eine entsprechende gesetzliche Festschreibung gebe es lediglich für die Region Hannover.

 

Nach Abschluss der Debatte werden die Beschlüsse zu den einzelnen Vorlagen getrennt gefasst.

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss lehnt es bei 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen ab, dem Rat der Stadt Celle zu empfehlen, die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis Celle zum 01.01.2019 zu beschließen. Die Verwaltung wird nicht beauftragt, den entsprechenden Antrag beim Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu stellen und den operativen Übergang von Aufgaben und Mitarbeitenden im Kalenderjahr 2018 in enger Abstimmung mit dem Landkreis Celle zu organisieren und durchzuführen.

 

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Anlagen zur Vorlage