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ALLRIS - Auszug

07.03.2018 - 5 Anträge auf Förderung der sozialen Arbeit für d...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert kurz die Vorlage zu den Anträgen auf Förderung der sozialen Arbeit für das Jahr 2018.

 

Die Ausschussvorsitzende macht auf den Antrag des Guttempler Hausvereins (lfd. Nr. 2 aus der tabellarischen Zusammenstellung) aufmerksam und richtet die Fragen an die Verwaltung, weshalb dort keine Vorjahresförderung aufgeführt sei.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass es sich bei dem genannten Antrag des Guttempler Hausvereins um einen einmaligen Zuschuss für die Instandsetzung des Kindergruppenraumes handle, weshalb kein Gelbetrag für das Jahr 2017 ausgewiesen sei.

 

Um dem Guttempler Hausverein Gelegenheit zur Darstellung ihrer Arbeit zu geben, wird die Sitzung von 17:11 Uhr bis 17:15 Uhr unterbrochen.

 

Die CDU-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass der Antrag des Guttempler Hausvereins in den Fachausschuss Jugendhilfeausschuss gehöre.

 

Der Ausschuss erfragt bei der Verwaltung, ob der Antrag in der jetzigen Ausschusssitzung beraten oder in den Jugendhilfeausschuss verwiesen werden solle. Die Verwaltung zählt die verschiedenen Möglichkeiten dazu auf.

 

Die FDP-Fraktion regt an, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, damit die Haushaltsgelder r das Haushaltsjahr 2018 beschlossen werden können. Des Weiteren sollte der Antrag des Guttempler Hausvereins in den Jugendhilfeausschuss verwiesen werden.

 

Die Sitzung wird von 17:23 Uhr bis 17:24 Uhr unterbrochen.

 

Anschließender Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Guttempler Hausvereins zur Einrichtung eines Jugendtreffs wird der Jugendarbeit zugeordnet und sollte im zuständigen Jugendhilfeausschuss beraten werden.“

 

Dem in der Sitzung formulierter Beschlussvorschlag wird bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

Nach einem Austausch über die Zuschussmittel wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 

Der Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration folgt dem Verwaltungsvorschlag, vorbehaltlich der Genehmigung und dem Eintritt der Rechtskraft des Haushaltes, die aus der vorliegenden Liste ersichtlichen Antragsteller in Höhe des für 2017 erhaltenen Betrags, jeweils gekürzt um 10%, zu fördern.

 

Dem in der Sitzung formulierter Beschlussvorschlag wird bei vier Enthaltungen und einer Gegenstimme zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage