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ALLRIS - Auszug

17.05.2018 - 13 Antrag der Fraktion WG/Die Partei "Darstellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

Auf Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen erklärt die Verwaltung, die Nachfrage nach den Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Kolkwiesen komme sowohl von einheimischen als auch von auswärtigen Firmen. Die Verwaltung führt weiter aus, dass ein Heranrücken einer Wohnbebauung (z.B. am Eingangsbereich) an die bestehenden gewerblichen Flächen aus Lärm- und Emissionsschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen sei.

 

Der Ausschuss kommt überein, die Beschlussempfehlungen a – d getrennt zu beschließen:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig:

 

a)      Die Belegung der Flächen im Gewerbegebiet Kolkwiesen (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 

 

c)      Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

d)      Die am 15.12.2006 durch den Rat gefassten Beschlüsse zur Einleitung der Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle OT Wietzenbruch „Gewerbegebiet Kolkwiesen“ (BV/0354/06) und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Kolkwiesen“ (BV/0347/06) werden aufgehoben. Die mit den damaligen Aufstellungsbeschlüssen seinerzeit geplante Umwandlung des südlichen Gewerbegebietsabschnittes in ein Mischgebiet wird nicht weiterverfolgt.

Die noch nicht veräußerten Flächen im Gewerbegebiet Wietzenbruch werden entsprechend der aktuellen Nachfragesituation weiterhin als Gewerbegebiet vermarktet.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

 

b)      Die Umwidmung der Flächen in Wohnbauland wird abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage