29.05.2018 - 4 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Genehmigun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 29.05.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Betriebsleiter Herr Martin berichtet zu dem Projekt Neubau Blockheizkraftwerk. Im Januar 2017 wurde die Beauftragung für den Bau des BHKWs durch den Betriebsausschuss der Stadtentwässerung Celle verabschiedet. Durch die Komplexität des Projekts wurden Änderungen an der Planung notwendig, wofür das Planungsbüro Mehrkosten in Höhe von 158.000 € bezogen auf Leistungen aus 2017 angemeldet hat.
Eine erste Prüfung dieser Mehrkosten seitens der Stadtentwässerung Celle habe den Anspruch eines Teilbetrages ergeben. Der restliche Betrag werde auf Grundlage der bestehenden Honorarvereinbarung noch geprüft.
Die Deckung soll aus dem Haushalt 2017 erfolgen, da die Leistungen sich auch auf dieses Jahr beziehen.
Da der Betriebsausschuss der Stadtentwässerung erst wieder am 29.05.2018 tagte, war eine Eilentscheidung gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung im Zusammenhang mit § 117 NKomVG gerechtfertigt.
Entscheidung:
Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Celle wird die überplanmäßige Auszahlung genehmigt.
Weiter merkt Herr Martin an, dass durch die mittlerweile erfolgte Prüfung die Forderung des Ingenieurbüros um ca. 30.000,- Euro reduziert werden konnte. Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt nach dem Grund der Reduzierung. Herr Martin antwortet, dass dies das Ergebnis der Nachverhandlung mit dem Ingenieurbüro ergeben hatte.
Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,6 kB
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