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ALLRIS - Auszug

12.06.2018 - 2 Bebauungsplan Nr. 142 der Stadt Celle "Stadtqua...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die anwesende Fachverwaltung trägt ausführlich zum geplanten Bebauungsplan vor und teilt mit, dass der Aufstellungsbeschluss zur Planung bereits im Jahr 2006 gefasst worden sei.

Im Jahr 2009 erfolgte der Beschluss zur Einführung des inneren und äeren Rings, welcher zur derzeitigen Verkehrsführung geführt habe. 2014 sei ein städtebauliches Gutachten erstellt worden.

Neue Impulse für das Stadtquartier habe die verkehrliche Situation mit sich gebracht, insbesondere die geplante Gegenläufigkeit des Verkehrs auf dem „Nordwall“.

Die Einstufung als „urbanes Gebiet“ eröffne neue perspektivische Möglichkeiten unter Beachtung des vorgesehenen Überschwemmungsbereiches (mind. 5m Abstand) des Stadtgrabens. Trotzdem seien neben der neuen Trassenführung der Straße Neubauten möglich.   

Die Vorgaben des Lärmschutzes spielten eine wesentliche Rolle bei der Festsetzung der Geschossigkeit.

Durch die gegenufige Befahrbarkeit werde das Verkehrsaufkommen erhöht, teilt die Verwaltung im Folgenden mit.

Diese Aussage kritisiert Ortsratsmitglied Jahnke und macht deutlich, dass eine Entlastung für die Anwohner die Forderung gewesen sei! Die derzeitige Planung sei ein schlechter Kompromiss.

Ortsbürgermeister Dr. Übermuth entgegnet, dass man jetzt keine Rolle rückwärts machen dürfe, die Verwaltung habe aus seiner Sicht das Beste aus der Gegebenheit gemacht.

Ortsratsmitglied Scheel merkt an, dass die Verkehrsbelastung, insbesondere durch Lkw, kaum noch tragbar sei.

Im Verlauf der Diskussion macht Ortsratsmitglied Engelen deutlich, dass die „Schuhstrasse“ in der Planung vernachlässigt werde, die Umwandlung in eine Fußngerzone Ziel sein sollte.

Dieser Meinung schließen sich die Ortsratsmitglieder an.

Die Verwaltung erläutert, dass dieses Begehren im Bebauungsplan nicht festgelegt werden könne, hier werde lediglich eine „Verkehrsfläche“ ausgewiesen.

Die künftige verkehrliche Nutzung müsse separat und in einem anderen Verfahren behandelt werden.

Nachfolgend schließt sich das Gremium bei zwei Enthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.