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ALLRIS - Auszug

26.06.2018 - 5 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert zunächst anhand einer PP-Psentation die o. g. Vorlage und hebt hervor, dass die Darstellung des Plangebietes von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen geändert werden solle. 8,5 ha sollen als Wohnbaufläche und 3,5, ha als gemischte Baufläche ausgewiesen werden. Durch die Bildung unterschiedlicher Cluster mit jeweils variierenden Festsetzungen soll ein breites Spektrum an Bauwünschen abgebildet und zugleich ein städtebaulich harmonisches Baugebiet entstehen. Ca. 100 bis 110 Grundstücke seien geplant, wobei im westlichen Bereich u. a. Doppel- und Reihenhäuser entstehen sollen. Diese Vermarktung sei für einen Bauträger vorgesehen; die 80 Grundstücke im östlichen Bereich werde die Stadt selber vermarkten. Die im Planentwurf gelblich ausgewiesenen Flächen seien für gewerbliche Nutzungen vorgesehen; derzeit sei noch nicht abbildbar, welche Art von Betrieben es später werden sollen. Durch Festsetzungen im B-Plan (Mischgebiet) werde man jedoch gewisse Grenzen setzen. Danach beantwortet die Verwaltung Fragen zur Versickerung des Regenwassers und zu den vorgesehen Auffanggräben. Die Frage von Ortsratsmitglied Holz, ob entlang der Straße „Zur Hasselklink“ ein Fußweg vorgesehen sei, bejaht die Verwaltung. Der Hinweis „Anschluss an den nördlichen Teil“ im Planentwurf bedeute, dass man sich die Option offen halten wolle, später ggf. weitere Planungen in Richtung Norden zu realisieren. Derzeit sei eine fußufige Verbindung in Richtung „Hehlensloh“ nicht vorgesehen.  

 

Abschließend dankt der Ortsbürgermeister der Verwaltung für die Vorstellung des geplanten Vorhabens.

 

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Der Ortsrat nimmt folgenden Beschlussvorschlag der Vorlage BV/0167/18 zur Kenntnis:

 

Dem Konzept zur 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“

        Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

        Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

wird zugestimmt.

 

Dem Konzept zum Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“

        Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

        Städtebaulicher Entwurf

wird zugestimmt.

 

Die Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG ist damit erfolgt