19.09.2018 - 4 Antrag der AfD-Fraktion "Übernahme der Kosten f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 19.09.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Wortprotokoll
Der Vertreter der AFD-Fraktion fragt nach, welche Kosten in die Kalkulation der Verwaltung eingeflossen seien, denn ihm läge eine Kostenberechnung für Schulbücher der katholischen Schule in Höhe von 60 € vor, welche die in der Vorlage aufgeführte Kostenkalkulation vergleichsweise zu hoch erscheinen lasse. Außerdem seien in den angegebenen Schülerzahlen diejenigen herauszurechnen, die Sozialleistungen erhalten.
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage aus der sich die Grundlage für die Kalkulation ergibt. Der Begriff „notwendige Lernmittel“ sei von der AFD-Fraktion in ihrem Antrag nicht näher definiert worden. Aus Sicht der Verwaltung umfasse er jedoch weit mehr als Schulbücher. Um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zu vermeiden, seien drei Grundschulen zu den Lernmittelkosten befragt und ein Durchschnittswert ermittelt worden.
Die Vertreterin der Eltern sowie die stellvertretende Ausschussvorsitzende bekräftigen aus eigenen Erfahrungen den kalkulierten Kostenansatz.
Frau Marks merkt an, dass an Grundschulen mit Arbeitsheften gearbeitet werde, so dass sich eine Ausleihe schwierig gestalte. Sie regt an, mit den Grundschulen ins Gespräch zu kommen, um möglicherweise eine Ausweitung bzw. Vereinheitlichung der Lernmittelausleihe zu erreichen.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lobt den Ansatz der kostenlosen Bildung bzw. der Lernmittelfreiheit und kritisiert das Argument fehlender Finanzierungsmittel, auch wenn grundsätzlich die Zuständigkeit bei der Landes-/Bundesregierung sei, um eine generelle Regelung zu erwirken. Im Übrigen sei eine Kostenkalkulation schwierig, da man nicht wisse wie viele Schüler/innen bzw. ihre Eltern im Hinblick auf einen Sozialleistungsanspruch tatsächlich für Schulbücher zahlen müssten. Ebenso stelle sich die Frage der Kostenhöhe in Bezug auf die Ausleihmöglichkeiten von Schulbüchern.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass unter der Annahme einer vollständigen Nutzung der Ausleihmöglichkeit neben den Ausleihgebühren ebenfalls die Kosten weiterer Lernmittel, welche zusätzlich erworben werden müssten, in die Kalkulation eingeflossen seien.
Der Vertreter der CDU-Fraktion äußert ebenfalls, dass die Zuständigkeit bei der Landesregierung liege. Des Weiteren geht er auf die Vorlage ein und weist darauf hin, dass die Stadt Celle bereits sowohl die Schulen als auch Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstütze. Eine Kostenübernahme der notwendigen Lernmittel durch die Stadt Celle stelle eine große Belastung für den Haushalt dar.
Der Vertreter der AFD-Fraktion wirft ein, dass die zuständige Landesregierung keine Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit beabsichtige. Er erklärt, dass mit dem Antrag die Unterstützung für Eltern durch die Stadt Celle bezweckt werde. Hierdurch sollten insbesondere Eltern unterstützt werden, die aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze keine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen hätten.
Die Verwaltung merkt an, dass die Kostenkalkulation durch die Verwaltung gewissenhaft entsprechend dem Antragstext durchgeführt wurde. Auch bei einem Zuschuss in Höhe von 60 €/Schüler wäre von einer finanziellen Belastung der Stadt i.H. von 162.000 € jährlich auszugehen. Aus Sicht der Verwaltung sei nicht zu vermitteln, dass eine Kommune, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinde, freiwillig Aufgaben übernehme, für die das Land zuständig sei.
Der Vertreter der AFD-Fraktion geht anders als die Verwaltung davon aus, dass die Kosten nur für 2.000 Schüler/innen übernommen werden würden und nicht wie aufgeführt für 2.700, da einige Schüler/innen Sozialleistungen in Anspruch nehmen könnten. Aus diesem Grund würden auf der Grundlage von 60€/Schüler die Gesamtkosten nur bei 120.000 € liegen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aus der Erfahrung heraus andere Unterstützungsleistungen nicht vorrangig beantragt werden würden, wenn eine allgemeine Bezuschussung gewährt werde. Wolle man Sozialleistungsberechtigte von der Bezuschussung ausschließen, müsse zusätzliches Personal die Einkommensnachweise überprüfen, was weitere Kosten verursachen würde. Hinzu komme, dass Sozialleistungen nachrangig seien.
Der Vertreter der AFD-Fraktion schlägt vor, seinen Antrag dahingehend abzuändern, dass die Stadt Celle die Kosten für notwendige Lernmittel bis max. 60€ pro Schuljahr/Schüler übernimmt.
Die Vertreterin der CDU-Fraktion äußert Interesse an dem Gegenfinanzierungsvorschlag der AFD-Fraktion, die im Antrag angekündigt seien.
Die Vertreterin der Fraktion Die Unabhängigen fragt nach, ob die abschließende Behandlung des Antrags bis zur nächsten Ausschusssitzung verschoben werden könne. Hintergrund sei die erforderliche Abstimmung innerhalb der Fraktion.
Nach Erörterung des Vorschlags wird folgender Beschlussvorschlag gefasst:
„Der Ausschuss beschließt die Behandlung dieses Antrages bis zur nächsten Ausschusssitzung für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration zurückzustellen.“
Dem in der Sitzung formulierten Beschlussvorschlag wird einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt.
Die AfD-Fraktion kündigt bis dahin die Modifizierung Ihres Antrages hinsichtlich der Bezuschussung und des Deckungsvorschlags an.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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263,3 kB
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