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ALLRIS - Auszug

05.09.2018 - 2 Außengastronomie in der Innenstadt - zeitliche ...

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Wortprotokoll

Es entwickelte sich eine Diskussion über den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Anschließend wurden zwei Änderungsanträge gestellt.
Ratsherr Ohl beantragte, dass die Sperrzeitenverordnung nur in den Monaten März bis Oktober eine Außenbewirtschaftung bis 23 Uhr zulässt und die Sperrzeit für die Monate November bis Februar bei 22 Uhr angesetzt wird. Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt, erhielt aber nur eine Zustimmung und fünf Ablehnungen.
Der zweite Änderungsantrag sieht vor den Text der Verwaltungsvorlage an zwei Stellen zu ändern.

  1. Der Text von §1 wird ergänzt und lautet nun: „Die Rechtsverordnung gilt für alle Gaststätten mit dem Betrieb einer Außenbewirtschaftung in der Altstadt, gemäß anliegender Karte (z.B. Gartenwirtschaft, Freiterrasse, Straßenbewirtschaftung).
  2. Der Text von §2 (1) lautet nun: „Für die Außenbewirtung von Gaststätten in der Altstadt wird die Sperrzeit auf 23:00 Uhr festgesetzt.

Dieser zweite Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage