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ALLRIS - Auszug

27.09.2018 - 21 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat entscheidet mehrheitlich bei drei Gegenstimmen wie folgt:

 

-       Die Einleitung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

-       Dem Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs.2 BauGB).

 

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Anlagen zur Vorlage