27.09.2018 - 24 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass - wie eingangs unter TOP 3 ausgeführt - zunächst die Tagesordnungspunkte 25 bis 28 inhaltlich zu behandeln sind; erst danach könne eine Entscheidung zu TOP 24 (= Satzungsbeschluss) erfolgen.
Allgemeine Aussprache zur Thematik „Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt "Gestaltungssatzung Altstadt"
Stadtbaurat Kinder führt in dieses Thema ein und erläutert das bisher durchgeführte Beteiligungsverfahren (u. a. mit öffentlichen Auslegungen und Veranstaltungen). In diesem Zuge seien viele Anregungen eingearbeitet worden Mit dem vorliegenden Entwurf sei ein guter Ausgleich zwischen einheitlichen Regelungen in der Altstadt und den möglichen individuellen Lösungen, die weiterhin möglich sind, gefunden worden. Er bittet um Zustimmung.
Ratsherr Fuchs trägt vor, dass heute die bisher gültige Fassung aus dem Jahr 1978 ersetzt werden solle. Das baukulturelle Erbe müsse erhalten werden, insbesondere vor dem Hintergrund neuer baulicher Anforderungen. Das geschlossene Fachwerkensemble schaffe ein hohes Maß an Identität und Authentizität. Es müsse nicht befürchtet werden, dass flächendeckend unschöne Neubauten diese Altstadt verunstalten werden, denn zum einen gebe es in absehbarer Zeit keine hohe Anzahl von Baulücken in der Innenstadt und zum anderen müsse jede Baulücke als Einzelfall betrachtet werden. Außerdem würden Vorgaben aus dem Denkmalschutzrecht entsprechende Verunstaltungen verhindern. Weiterhin weist er darauf hin, dass es in der Innenstadt bereits mehrere Bauten ohne Fachwerk gebe, die sich behutsam in die Umgebung einfügen würden. Nur wenige Objekte würden einen Kontrapunkt setzen, dies trage jedoch zur Lebendigkeit bei (z. B. das Kunstmuseum). Auf einige Bauten hätte man aber durchaus verzichten können (z. B. Karstadt und C&A). Mit der vorliegenden Satzung werde eine gute Balance zwischen Baufreiheit und Sozialpflichtigkeit des Eigentums gefunden. Die CDU-Fraktion werde dieser Satzung zustimmen.
Ratsherr Biermann führt aus, dass es unverantwortlich sei, sich vom Gebot der durchgängigen Fachwerkbauweise und der entsprechenden Dachgestaltung abzuwenden, denn Celle lebe davon, das größte zusammenhängende Fachwerkensemble Europas zu haben. Dies sei das Pfund, mit dem Celle wuchern könne und das jährlich Tausende von Touristen in die schöne Stadt führen würde. Bisher sei diese Fachwerkbauweise als zwingend für die Altstadt erachtet worden, doch wenn der Rat das nun aufweichen sollte, stelle er sich gegen den ererbten Schatz, der Celle auszeichnet. Das wäre ein fatales Signal. Augenscheinlich wolle man in der Altstadt vorhandene Baulücken durch moderne Architektur bebauen, weil es der Verwaltung offenbar nur auf den schnellen Euro ankommt. Es scheint wohl einfacher zu sein, jemanden zu finden, der in exklusiver Lage einen 08/15-Klotz hinsetzt. Dadurch könne die Verwaltung kurzfristig Einnahmen generieren und damit ggf. irgendwann einen ausgeglichen Haushalt erreichen. Aber er erinnere an das Szenario vor ca. 15 bis 20 Jahren, als der freie Blick auf das Neue Rathaus mit Seniorenheimen zugestellt worden sei. Das seinerzeit eingenommenen Geld sei im Haushalt längst verdampft, die Stadt Celle bis über beide Ohren verschuldet und der Blick für alle Ewigkeit verstellt. So sehe verantwortliches Handeln für eine Stadt und ihr kulturelles Erbe nicht aus. In anderen Städten werde anders vorgegangen; z. B. habe Frankfurt/a.M., eine Stadt, die üblicherweise für Wolkenkratzer steht, seine historische Altstadt überwiegend in Fachwerk wieder aufgebaut. Auch in Berlin entstehe die Fassade des barocken Stadtschlosses neu und in Charlottenburg sei ein imposanter Neubau zu sehen, der sich eng an den angrenzenden Gründerzeitbauten orientiert. Dresden sei das Musterbeispiel für die Erkenntnis, wie wichtig es ist, einer Stadt ihr historisches Gepräge wiederzugeben bzw. zu erhalten. Mit der neuen Gestaltungssatzung für die Altstadt gebe der Rat freiwillig sein Recht auf, der Verwaltung vorzugeben, wie in der Altstadt zu bauen ist. Die alte Satzung habe das klar festgelegt. Künftig solle die Verwaltung frei entscheiden können, wie sie die Baulücken bebaut. Doch die aktuellen Einlassungen der Verwaltung verdeutlichen, dass sie sich nicht an der historischen Kulisse von Celle orientieren möchte. Das könne nicht gewollt sein und hässliche Neubauten mitten in der Altstadt müssten verhindert werden. Vielmehr solle der Rat den Gestaltungsrahmen für die Altstadtfassaden vorgeben, um dem historischen Erbe gerecht zu werden. Deshalb appelliert Ratsherr Biermann an den Rat, im Interesse der Stadt Celle den Anträgen der AfD-Fraktion zuzustimmen und die bisherigen Regelungen zur Gestaltung der Fassaden in Fachwerkbauweise und der Dächer in der Innenstadt unverändert in die neue Satzung zu übernehmen. Falls dies nicht die Zustimmung des Rates finden sollte, beantragt er hilfsweise, heute nicht über die neue Gestaltungssatzung Altstadt abzustimmen, sondern diesen Punkt zu vertagen, bis der Rat festgelegt hat, in welcher Weise künftig die Fassadengestaltung von Neubauten und die Dächergestaltung erfolgen soll.
Beigeordneter Rentsch stellt klar, dass in diesem Verfahren nichts übers Knie gebrochen worden sei, denn es habe eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Info-Veranstaltungen gegeben. Dabei seien keine erheblichen Proteste zu verzeichnen gewesen. In der Stadt gebe es nicht nur Fachwerk, sondern auch andere Gebäude, die grundsätzlich in die Innenstadt passen würden. Wenn zukünftig Baulücken geschlossen werden sollen, werde es keine 08/15-Gebäude geben, denn die Verwaltung werde solch ein Verfahren umfassend begleiten, damit die Bauweise gut zum Umfeld passt. Im Übrigen sei Pseudo-Fachwerk auch keine Lösung, dann sollten besser moderne Elemente Einzug halten, insbesondere in Bezug auf das Wohnen in der Innenstadt, das wieder attraktiver werden müsse. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen
Ratsfrau Schrader berichtet, dass sie es der Verwaltung durchaus zutraue, Baulücken durch moderne und ins Umfeld passende Bauten zu schließen. Solch eine Fassade wie bei C&A sei eher grässlich und sollte zukünftig vermieden werden. Die Karstadt-Fassade sei zu damaliger Zeit als gelungenes Projekt „Neu in Alt“ dargestellt worden; jeder müsse für sich selber entscheiden, ob dieser Anspruch erfüllt wird. Sie regt an, bei neuen Gebäuden keine Fachwerkfassade davor zu setzen, um das Bauvorhaben künstlich alt zu halten. Sie werde dieser vorliegenden Gestaltungssatzung zustimmen.
Ratsherr Dr. Hörstmann gibt an, dass der Mut für Neues grundsätzlich okay sei, aber in einer historischen Fachwerkstadt wie Celle müsse äußerst sensibel damit umgegangen werden, denn wenn ein neues Bauvorhaben misslingt, dann sei das historische Ensemble gestört. Solche Kontrapunkte brauche man nicht. Er sei froh, dass das ursprünglich in der Kanzleistraße geplante Vorhaben wieder vom Tisch ist, denn dieses hätte seines Erachtens überhaupt nicht gepasst. Mit dieser Gestaltungssatzung werde nun eine Vorgabe für die nächsten Jahre gemacht, doch er habe Zweifel, ob man sich mit den neuen aufgeweichten Regelungen einen Gefallen tut. Er werde dieser Satzung nicht zustimmen.
Beigeordneter Zobel erklärt, dass einige Überarbeitungen in der Satzung durchaus gelungen seien, doch die geplanten Änderungen bezüglich der Bauweise könne er nicht mittragen. Potemkinsche Dörfer sollten tunlichst vermieden werden, denn das Fachwerkensemble sei ein wichtiger Werbefaktor für die Stadt und müsse erhalten bleiben. In dieser Hinsicht dürfe die Satzung nicht aufgeweicht werden, denn dann werden weitere Sünden in der Innenstadt folgen. Er werde hier nicht zustimmen.
Bürgermeister Gevers weist darauf hin, dass die Altstadt von den historischen Fachwerkgebäuden aus dem 15./16. Jahrhundert lebe; neue Bauten aus Beton mit einer künstlichen Fassade davor würden diesen Anspruch nicht erfüllen (wie z. B. das C&A-Gebäude). Solche Bauten seien für die Touristen nicht interessant, denn diese kommen wegen der alten Gebäude mit geschnitzten Verzierungen und Inschriften. Das sei für die Celler Altstadt wichtig und müsse erhalten bleiben.
Ratsherr Müller stellt sich die Frage, ob man die Zukunft vollständig der Vergangenheit unterwerfen wolle. Diese neue Satzung müsse nicht dogmatisch für die nächsten 20 Jahre gelten, sondern könne jederzeit geändert werden. Es sei nicht zu befürchten, dass nach dem Satzungsbeschluss nun postwendend irgendwelche grässlichen Gebäude entstehen, denn noch immer wache der Denkmalschutz über die Baumaßnahmen in der Innenstadt.
Nach dem Ende der umfangreichen Aussprache lässt der Ratsvorsitzende zunächst über die Tagesordnungspunkte 25 bis 28 abstimmen. Danach stellt er den Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 24 zur Abstimmung. Dazu entscheidet der Rat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen zur örtlichen Bauvorschrift „Gestaltungssatzung Altstadt“ sowie der zugehörigen Begründung werden entsprechend der in der Anlage drei der o. g. Verwaltungsvorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
Die örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle „Gestaltungssatzung Altstadt“ wird als Satzung (gem. § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Ratsherr Biermann weist darauf hin, dass er vorhin in seinem Redebeitrag hilfsweise einen Antrag auf Vertagung gestellt habe, sofern der Rat den in Rede stehenden Änderungsanträgen der AfD-Fraktion zur Gestaltungssatzung nicht entsprechen sollte. Über diesen Geschäftsordnungsantrag hätte der Rat vor der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 24 entscheiden müssen. Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass soeben der Rat über den weitergehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung entschieden habe. Damit habe sich der Vertagungsantrag konkludent erledigt.
Anlagen zur Vorlage
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