27.09.2018 - 16 Bebauungsplan der Stadt Celle Nr. 142 "Stadtqu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beigeordneter Rentsch führt aus, dass sich der anstehende Satzungsbeschluss verzögert habe, weil sich der Ankauf der Grundstücke als recht schwierig erwies. Die neue Verkehrsführung finde er sehr interessant, so dass man die verbleibenden Grundstücke, die man noch nicht erwerben konnte, womöglich nicht mehr benötigt. Die neue Radwegführung sollte man ausprobieren, denn die Neuregelung in der Hehlentorstraße hatte zunächst auch viele Zweifler, doch die Praxis habe gezeigt, dass es gut funktioniert. Er rechne mit einer Entlastung im Bereich des Nordwalls und langfristig hoffe er, dass die Schuhstraße wieder zur Fußgängerzone umgewandelt werden könne. Bezüglich der Bauausführung bittet er die Verwaltung, regelmäßig im zuständigen Fachausschuss zu berichten. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.
Ratsherr Fuchs erklärt, dass die seit 2009 laufende Planung zum Äußeren Ring heute zum Abschluss kommen werde. Da diese Planungen von der CDU-Fraktion maßgeblich initiiert worden seien, werde man hier zustimmen. Es werde der Zweirichtungsverkehr zwischen Theo-Wilkens-Straße und Neumarkt umgesetzt und mit dem Rückbau des nördlichen Teils des Nordwalls könne begonnen werden. Bezüglich der Beratungen müsse er kritisch anmerken, dass die umfangreiche Vorlage (ca. 450 Seiten) erst wenige Tage vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestanden habe. Hier hätte er zumindest erwartet, dass die Fachverwaltung eine kurze und prägnante Zusammenfassung zur Verfügung stellt.
Ratsherr Müller berichtet, dass damals das neue Verkehrskonzept entwickelt worden sei, um die Erreichbarkeit der Innenstadt sicherzustellen und somit die Verödung der Innenstadt zu verhindern. Im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes für den nördlichen Bereich des Nordwalls sollten dort Wohnen, Gastronomie, Handwerk und Kultur etabliert werden; da frage er sich, was da vorher gewesen ist. Nun ist über 11 Jahre geplant worden und dann bekommt man nur wenige Tage vor der Ausschusssitzung solch eine umfangreiche Vorlage vorgesetzt, die dann keiner mehr lesen konnte. Im Übrigen seien die anfallenden Kosten nie detailliert dargestellt worden; auch für die geänderte Planung fehle eine präzise Kostenaufstellung, dabei gehe es hier um Millionenbeträge. Die genannte Schließung der Schuhstraße für den Durchgangsverkehr scheide aus, denn dann könne es keine Gegenläufigkeit am Nordwall geben. Die diesbezügliche Haltung der SPD-Fraktion könne er nicht nachvollziehen. In diesem Zuge sei der Kreisel am Neumarkt auch eine Fehlplanung, obwohl ein Gutachter damals davor gewarnt habe, dieses Vorhaben umzusetzen, denn die Leistungsfähigkeit des Kreisels sei bei dieser Konstellation nicht gegeben. Insgesamt habe er große Zweifel, ob diese Planungen die Innenstadt retten werden.
Ratsherr Biermann berichtet, dass es grundsätzlich zu begrüßen sei, dass nach so langer Zeit die Verwaltung eine Lösung gefunden habe. Jedoch sei die Ausführung bzw. die Verkehrsführung eher misslungen, denn wenn der Verkehr im Nordwall fließen solle, dann müsse für den Fahrradverkehr eine andere Lösung gefunden werden. So stelle er eher ein Hindernis dar. Deshalb werde die AfD-Fraktion hier nicht zustimmen.
Beigeordneter Zobel erklärt, dass im Jahr 2009 seine Fraktion das geplante Vorhaben mitgetragen habe, doch da sei man von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen und habe das Vorhaben in Gänze gesehen und bewertet. Der jetzt vorliegende Entwurf weiche erheblich davon ab und erweise sich als Stückwerk. Im Gegensatz zur SPD-Fraktion betrachte man diese Planungen als nicht gelungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde hier nicht zustimmen.
Ratsherr Dr. Hörstmann weist darauf hin, dass es jetzt endlich losgehen müsse, denn die Gegenläufigkeit des Nordwalls sei wichtig (u. a. wegen der Erreichbarkeit der Feuerwehrhauptwache). Er sehe ein Chance für die Innenstadt, wenn der nördliche Teil des Nordwalls städtebaulich neu entwickelt wird.
Stadtbaurat Kinder führt aus, dass die in Rede stehende Gegenläufigkeit zur Entlastung anderer Straßen beitragen werde. Mit dem Satzungsbeschluss schaffe man die planungsrechtlichen Grundlagen für die Herstellung dieser Gegenläufigkeit. Da nicht alle Grundstücke erworben werden konnten, mussten die Planungen modifiziert werden (in enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber). Im Übrigen habe das Land die Funktionsfähigkeit dieses neuen Entwurfs bestätigt. Der Satzungsbeschluss müsse nun kommen, damit die Baureife erklärt werden kann, denn diese sei Grundlage für den Förderbscheid. Danach solle zügig die Umsetzung folgen. Dieser B-Plan biete alle Möglichkeiten, weitere Entwicklungen in diesem Quartier vorzusehen (u. a. auch für die Schuhstraße). Über die Bauausführung werde man regelmäßig informieren. Die kurzfristige Freischaltung der Vorlage im Ratsinfo-System bittet er zu entschuldigen, gleichzeitig weist er darauf hin, dass in dieser Vorlage durchaus eine zusammenfassende Bewertung der Fachverwaltung enthalten sei. Bezüglich des Fahrradverkehrs im Nordwall erklärt er, dass dieser integraler Bestandteil einer Verkehrsmaßnahme und keine Behinderung sei. Die vorgesehene Fahrradstraße in der Fritzenwiese sei ein zusätzliches Angebot, das genutzt werden könne. Bezüglich der Funktionsfähigkeit des Kreisels am Neumarkt führt er aus, dass es im Bereich des Torplatzes in Richtung Kreisel irgendwann von zwei auf eine Spur heruntergehen müsse, dies lasse sich nicht vermeiden. Er bittet um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.
Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen wie folgt:
Die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans 142 der Stadt Celle „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall (Stand: 29.08.2018) und die zugehörige Begründung wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB:
- Der Stellungnahme Nr.1_LGLN Regionaldirektion Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 05.07.2018 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.2_ Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 10.08.2018 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.5_ Nieders. Landesamt für Denkmalpflege vom 07.08.2018 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.6.1_ Landkreis Celle, Brandschutz vom 07.08.2018 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.10_ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 28.06.2018 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.18_ Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 14.08.2018 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.24_ Untere Bauaufsichtsbehörde vom 09.07.2018 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.25_ Untere Denkmalschutzbehörde vom 20.08.2018 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.26_ FD 64 u. UWB und Untere Bodenschutzbehörde vom 09.08.2018 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme Nr.28.1_ FD 67.1 Grünbetrieb vom 30.07.2018 wird teilweise entsprochen.
2.Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB:
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Der Bebauungsplan Nr. 142 der Stadt Celle „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall (Stand: 29.08.2018) und die zugehörige Begründung werden als Satzung (§10 Abs. 1 BauGB) beschlossen:
Anlagen zur Vorlage
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