14.11.2018 - 4 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Mi., 14.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Netzel, Stadt Celle, und Herr Geffers stellen die Planungen der Firma Martens vor. Herr Martens wollte ursprünglich sein Betriebsgelände noch über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace I. Teil hinaus erweitern. Dies war jedoch aus naturschutzfachlichen Gründen nicht mehr möglich, so dass er mangels anderer Alternativen auf die bereits in seinem Eigentum befindliche Fläche an der B 214/Abzweigung nach Bockelskamp ausweichen musste. Parallel zum Bebauungsplanverfahren werde ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Celle und Herrn Martens geschlossen, in dem u. a. festgelegt ist, dass der Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage am Betriebsstandort Braunschweiger Heerstraße 115 aufgegeben wird.
Die Fläche der zukünftigen Bauschuttrecyclinganlage sei bereits teilweise umwallt, nach Norden und Osten werde ein ca. 2,50 m hoher Lärmschutzwall errichtet. Das Konfliktpotential mit den direkten Nachbargrundstücken werde als gering eingestuft, weil diese auch im Besitz der Familie Martens stehen. Die mögliche Beeinträchtigung der umliegenden Nachbarn, wie z. B. Familie Funke und Groß Ottenhaus werden schallschutzgutachterlich geprüft. Das Grundstück werde derzeit u. a. von einem Bogenschützenverein genutzt. Die Bogenschützen erhalten eine Alternativfläche von Herrn Martens in Klein Ottenhaus.. Die alten Eichen auf dem Grundstück haben Bestandsschutz. Ausgleichsmaßnahmen werden durch Aufforstung eines Gebietes an der B 214 in Richtung Eicklingen und einer Fläche an der Fuhse naturnah gestaltet.
Geplant sei, eine mobile Brechanlage ca. zwei Mal jährlich für eine Woche auf dem Grundstück aufzustellen. Anzahl und Umfang der Brechungen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Demnach dürfe nur unbelasteter Bauschutt an zehn Tagen im Jahr von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit dem Brecher zerkleinert werden. Den Rest der Zeit werde lediglich Material an- und abgefahren und dort gelagert.
Die Zufahrt werde von der Kreisstraße nach Bockelskamp auf städtischem Gemeindegebiet neu erschlossen.
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
- Die Einleitung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle“ wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Dem Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Flächen für Aufschüttungen des Boden- und Baustoffrecyclings an der B 214/ Altencelle“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs.2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
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