07.11.2018 - 5 Unterjähriges Berichtswesen im Haushaltsjahr 20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
Wortprotokoll
Herr Hanstein stellt den Stand der Ergebnis- und Finanzrechnung des laufenden Jahres zum Stichtag 30.06.2018 anhand der Mitteilungsvorlage dar. Die finanzielle Situation des Eigenbetriebes stellt sich zum Stichtag unter dem Vorbehalt buchungstechnischer Verschiebungen positiver als geplant dar.
Betriebsleiter Martin erläutert den aktuellen Stand zur Stellenbesetzung im Eigenbetrieb.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt, warum zwei Stellen derzeit nicht besetzt sind und ob die Betreuung zusätzlicher Auszubildender im Eigenbetrieb möglich ist. Ein Auszubildender zur Fachkraft für Abwassertechnik und die anteilige Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten erscheint ihr sehr gering.
Betriebsleiter Martin weist darauf hin, dass für die beiden unbesetzten Stellen (eine Hofarbeiterstelle im Klärwerk und eine Kanalarbeiterstelle im Kanalbetrieb) derzeit kein Bedarf bestehe. Im Bereich Kanalbetrieb ist die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes zur Fachkraft für Rohr- Kanal- und Industrieservice geplant. Dafür müssen vorab die Voraussetzungen geschaffen werden – u. a. muss jemand zeitlich und fachlich (Ausbildereignung) diese Aufgabe übernehmen können.
Ratsherr Dr. Hörstmann merkt an, dass es gut und richtig ist, wenn Stellen, die nicht benötigt werden auch nicht besetzt werden. Weiterhin fragt er nach dem Defizit im Ergebnisplan.
Herr Hanstein erläutert dazu, dass aufgrund der bestehenden Überschüsse im Sonderposten für den Gebührenausgleich die Gebühr gesenkt werden musste, um den Vorschriften des NKAG zu entsprechen. Dies führt zu verminderten Erlösen bei den Gebühreneinnahmen, so dass bei unveränderten Betriebskosten ein planerisches Defizit entsteht. Dieses Defizit wird dann wiederum durch Auflösungserträge aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich gedeckt.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt nach, was unter den Auflösungserträgen aus Sonderposten zu verstehen ist und warum zu dieser Position in der Ergebnisrechnung noch keine Werte ausgewiesen sind.
Herr Hanstein erläutert dazu, dass diese Position die Auflösungserträge aus den Erschließungsbeiträgen und Zuschüssen darstelle. Die Einzahlungen werden in den jeweiligen Sonderposten des Anlagevermögens gebucht und dann gemäß der Nutzungsdauer des mit dem Beitrag oder Zuschuss verbundenen Anlagegutes über die Auflösungsbeiträge periodisch ergebniswirksam aufgelöst. Die Buchungen aus dem Anlagevermögen erfolgen mit dem Jahresabschluss. Daher gibt es zu dieser Position, analog zu den Abschreibungen, kein Rechenergebnis zum 30.06.
Ratsfrau Rodenwaldt-Blank fragt an, wie das Cash-Pooling mit dem städtischen Haushalt funktioniert.
Herr Hanstein erklärt daraufhin, dass das Cash-Pooling eingesetzt wird, um die liquiden Mittel der Eigenbetriebe und des städtischen Haushaltes zusammenzuführen, damit die Aufnahme von Kassenkrediten verringert werden kann. Durch die laufend eingehenden Abschlagszahlungen der Gebühren verfüge der Eigenbetrieb regelmäßig über Liquiditätsüberschüsse, die er in den Cash-Pool einbringt. Die Bewirtschaftung der Kontenstruktur und das tägliche Reporting zu den Kontoständen erfolgt durch die Stadtkasse (FD21). Im Gegenzug für die Bereitstellung der Mittel erhält der Eigenbetrieb einen vergünstigten Einlagenzins in Höhe von -0,2% (regulär -0,4%). Die Projektphase läuft noch bis zum Ende des Jahres 2018 und es gab bislang keine Beanstandungen. Daher ist davon auszugehen, dass das Cash-Pooling weiter fortgesetzt und ggfs. auch mit den städtischen Tochtergesellschaften weiter ausgebaut wird.
Ratsherr Steffen Weiss merkt an, dass die Darstellung des Zahlenwerkes zum unterjährigen Berichtswesen zur besseren Übersichtlichkeit und der Verstärkung der Aussagekraft noch verbessert werden könnte.
Herr Hanstein erklärt, dass dies bereits intern und ebenfalls mit dem Fachdienst 20 diskutiert wurde und das Zahlenwerk im Bericht unter den von Herrn Weiss angesprochenen Gesichtspunkten zukünftig verbessert dargestellt werden wird.
Ratsherr Brammer fragt, ob es bereits Erfahrungswerte gibt, die darauf schließen lassen, dass die im Rahmen der Gründung des Eigenbetriebes erwarteten Veränderungen auch tatsächlich eingetreten sind.
Betriebsleiter Martin erläutert, dass sich das Konzept des Eigenbetriebes aus seiner Sicht positiv bewährt hat. Neben der Verbesserung der städtischen Finanzsituation hat sich insbesondere im Leistungsaustausch mit den einzelnen Bereichen der städtischen Verwaltung ein erheblicher Transparenzgewinn ergeben. Durch die Integration des Bereiches Kanalplanung aus dem Fachdienst 66 in den Eigenbetrieb und der Neustrukturierung der Verwaltungsaufgaben konnten die betrieblichen Abläufe erheblich verbessert werden.
Stadtbaurat Kinder stellt dazu fest, dass die erwarteten Veränderungen tatsächlich erfolgreich umgesetzt werden konnten. In der Folge kann nun ein verbesserter Einsatz der verfügbaren Ressourcen festgestellt werden. Auch die neuen Gestaltungsspielräume im Rahmen der Betriebsführung und bei der Bewirtschaftung des Haushaltes werden vom Eigenbetrieb erfolgreich genutzt.
Die Mitteilungsvorlage wird vom Betriebsausschuss zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
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740 kB
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