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ALLRIS - Auszug

07.11.2018 - 4 Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Genehmigung ...

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Wortprotokoll

Betriebsleiter Martin erläutert anhand der Mitteilungsvorlage die Hintergründe für den Eilentscheid. Ziel der Maßnahme sei die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die betroffene Baumaßnahme zu ermöglichen. Dazu ist jedoch ein Baubeginn bereits im Jahr 2018 erforderlich.

 

Ratsfrau Rodenwaldt-Blank merkt an, dass die Formulierung zur Begründung der Inanspruchnahme der vollständigen Deckungsmittel nicht schlüssig erscheint. Es erscheint, als wenn hier unnötige Reserven geschaffen werden. In Zeiten der Budgetknappheit hätte man sich auf die zur Deckung zwingend notwendigen Mittel beschränken sollen.

 

Betriebsleiter Martin und Herr Brüggemann erläutern die Hintergründe für die Inanspruchnahme der vollen verfügbaren Deckungsmittel in Höhe von 175.000 Euro.

Zukünftig sollen die Begründungen für die Inanspruchnahme zusätzlicher Mittel in Bezug auf diesen Aspekt klarer formuliert werden.

 

Stadtbaurat Kinder hebt die gelungene Koordination aller erforderlichen Maßnahmen zur Inanspruchnahme der verfügbaren Fördermöglichkeiten der beteiligten Fachdienste und des Eigenbetriebes hervor.

 

Da der Betriebsausschuss der Stadtentwässerung erst wieder am 07.11.2018 tagte, war eine Eilentscheidung gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung im Zusammenhang mit § 117 NKomVG gerechtfertigt.

 

Die Eilentscheidung wird vom Betriebsausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage