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ALLRIS - Auszug

15.11.2018 - 6 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die Gebührenkalkulation ist hier deutlich differenzierter vorzunehmen und muss u.a. dem Äquivalenzprinzip folgen.

Nennenswerte Kostensteigerungen ergeben sich v.a. im Bereich der Wahlgrabstellen.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Rodenwaldt-Blank zu aus ihrer Sicht überproportionalen Gebühren­erhöhungen bei Wahlgrabstellen erläutert die Verwaltung, dass sich im Gebührenbedarf sowohl Flächeninanspruchnahme und Zurechnung des Umfeldes als auch spezifischer Leistungsaufwand, z.B. bei Aushub und Verfüllung, niederschlagen.

 

Reine Kostenaspekte treten allerdings aus Sicht der Hinterbliebenen vielfach in den Hintergrund. Allgemein ist festzustellen, dass sich auch durch die Schaffung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für Fragen der Friedhofskultur stärker ausgeprägt hat und z.T. auch eine frühzeitige Sicherung von Grabstellen erfolgt.

 

Anschließend empfiehlt der Ausschuss entsprechend der Vorlage mit 8 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wie folgt:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

Daneben beschließt der Ausschuss auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, im kommenden Jahr eine reguläre Sitzung auf einem städtischen Friedhof durchzuführen, um vor Ort auch Rahmenbedingungen und Einflussgrößen der Gebührenkalkulation besser nachvollziehen zu können.

 

 

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Anlagen zur Vorlage