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ALLRIS - Auszug

31.01.2019 - 6 Straßenrechtliche Einziehung des Parkplatzes an...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die o. g. Vorlage und den rechtlichen Hintergrund des in Rede stehenden Einziehungsverfahrens. Die Ortsbürgermeisterin führt aus, dass kürzlich die neuen Betreiber eine Führung über den Campingplatz vorgenommen hätten. Dabei sei zu erkennen gewesen, dass schon sehr viele Maßnahmen zur Ertüchtigung des Areals durchgeführt worden seien, insbesondere sei viel Müll und Unrat beseitigt worden. Sie hoffe, dass diese positive Entwicklung so weitergehen werde. 

 

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Danach empfiehlt der Ortsrat Vorwerk dem Verwaltungsausschuss der Stadt Celle (VA) einstimmig wie folgt zu entscheiden:

 

1)      Der VA beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren entsprechend § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für den Parkplatz an der Straße Zum Silbersee vor dem Campingplatz auf dem Flurstück 7/6, Flur 79, Gemarkung Celle, teilweise durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

2)      Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschlit der VA die Einziehung der Verkehrsfläche entsprechend § 8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht wirksam.

 

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Anlagen zur Vorlage