28.03.2019 - 3 Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Celle "Wohngebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 28.03.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung merkt an, dass sich der Geltungsbereich seit dem Aufstellungsbeschluss geändert habe.
Das Planungsbüro trägt vor und erläutert die wesentlichen Planinhalte.
Die Fraktion FDP/DIE UNABHÄNGIGEN stimme dem Entwurf grundsätzlich zu, möchte aber wissen wie mit der Bundeswehr umgegangen werde. Der Stadtbaurat erläutert, dass im Umfeld bereits gewohnt werde und deshalb von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen auszugehen sei. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurde bereits im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung beteiligt und werde auch im Rahmen der Formellen Beteiligung zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Fraktion B90/Die Grünen fragt nach, warum bei Festsetzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in den verschiedenen Baugebieten keine einheitlichen Maßstäbe angesetzt würden. Der Stadtbaurat entgegnet, dass dies an der Größenordnung der Baugebiete liege und dass diese Flächen in diesem Baugebiet dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen würden. Ferne möchte die Fraktion B90/Die Grünen wissen, ob die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften (z.B. der Dacheindeckungen) regelmäßig kontrolliert werde. Der Stadtbaurat führt aus, dass dies soweit möglich im Rahmen der Bauabnahme bei Neubauten durch die Bauaufsicht kontrolliert werde. Sofern es sich um Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen handele, werde ein Monitoring im Rahmen des Kompensationsflächenkatasters durch die Untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Abschließend regt die Fraktion B90/Die Grünen an, dass für die Straßenbeleuchtung LED-Leuchten festzusetzen seien. Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis und ergänzt, dass dies im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden könne und nicht Bestandteil der Bauleitplanung sei.
Die AfD-Fraktion fordert, dass bis zum Satzungsbeschluss eine schriftliche Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr einzuholen ist, in der keine Bedenken geäußert werden. Der Stadtbaurat stellt noch einmal heraus, dass die Bundeswehr im Rahmen des Verfahrens erneut beteiligt wird und innerhalb der gesetzlichen Fristen die Möglichkeit hat eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung hat die Bundeswehr in ihrer Stellungnahme keine Bedenken geäußert. Ferner fragt die AfD-Fraktion nach, ob der Flug- und Gefechtslärm für die künftigen Eigentümer im Baugebiet zu dulden ist und ob ggf. ein entsprechender Grundbucheintrag vorgenommen werden kann. Die Verwaltung erklärt, dass das dem Erschließungsträger aufgegeben wird.
Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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860,4 kB
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2
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1,9 MB
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3
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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893,1 kB
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