Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

04.04.2019 - 16 Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle "Wohng...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Müller weist darauf hin, dass er schon des Öfteren die Skepsis seiner Fraktion gegenüber Neubaugebieten in der Stadt Celle vorgetragen habe. Wenn schon gebaut wird, dann sollte das auch immer etwas mit Zukunft zu tun haben. Leider sei dies in Celle eine Ausnahme, denn so wie das Baugebiet „Im Tale“ hier geplant wird, hätte es auch vor 15 Jahren oder gar 30 Jahren entwickelt werden können. Unter Klimaschutzgesichtspunkten könnte man sagen „nach uns die Sintflut“. Sicherlich habe der Stadtbaurat recht, wenn er sagt, dass Klimaschutz kein Bestandteil von Bebauungsplänen sein könne. Aber es gebe andere Möglichkeiten, auf die der Rat leider nie hingewiesen wird. Ratsherr Müller zitiert wie folgt aus einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik:

 

Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es in energetischer Hinsicht im Kern um zwei Ziele:

 

  1. Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch

 

  • kompakte Bauweise,
  • technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) [...],
  • eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie
  • die Vermeidung von Verschattung.

 

  1. glichst CO2-freie Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarfs entweder durch

 

  • die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie etc.),
  • CO2-minimierte Heizsysteme oder
  • durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen Wärmequellen).“

 

Leider habe er bei den in Rede stehenden Planungen nichts dazu gefunden. Ein gewisser Teil könnte sogar im Bebauungsplan auftauchen; zum Beispiel wäre es sinnvoll, für die Nutzung von Photovoltaik vorzugeben, dass Dächer eine Neigung von 30 bis 50 Prozent haben müssen. Auch über Grundstückskaufverträge ließen sich Bedingungen festschreiben. Das wäre der Weg zu Niedrigenergie- oder Passivhäusern, die deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard liegen. Zwar wäre das erstmal teurer, aber bei der gewaltigen Nachfrage, von der immer zu hören ist, dürfte das kein Akzeptanzproblem ergeben. Weiterhin würde die Fachverwaltung auch Hinweise aus dem eigenen Haus nicht ernst nehmen, denn die Anregung der Unteren Wasserbehörde auf die Nutzung von Geothermie sei mit den Sätzen abgetan worden, dass die Errichtung geothermischer Anlagen nicht Bestandteil des Bebauungsplans sei. Die Erdwärmenutzung obliege jedem Bauherrn selbst. Doch der Rat sollte hier anders vorgehen und den Bauherren nicht mehr erlauben, dass sie machen können, was sie wollen. Abschließend empfiehlt er den Ratsmitgliedern, die Studie „Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“ zu lesen; ggf. lasse sich beim Baugebiet Im Tale“ noch etwas retten.

 

Stadtbaurat Kinder weist darauf hin, dass hier ein auf dem Wohnungsmarkt sehr nachgefragtes Segment entwickelt werde. Es entstehe ein weiteres attraktives Wohngebiet (ca. 100 Baugrundstücke und eine Fläche für eine Kita) und der Wohnstandort Celle werde insgesamt gestärkt. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Energieeinspar-Verordnung in den letzten Jahren umfangreich weitentwickelt worden sei, so dass es keiner Festsetzungen im B-Plan mehr bedürfe. Die Vorgaben für die Wärmeversorgung seien so umfassend, dass es keinen Sinn mehr mache, über großumige und einheitliche Lösungen nachzudenken. Bezüglich der Thematik Photovoltaik seien Vorkehrungen im B-Plan getroffen worden (u. a. Festlegung der Traufrichtung); hier seir die Bauherren sehr viel möglich. Noch vor Ostern sollen die Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet ausgeschrieben werden und er hoffe, dass noch in diesem Jahr mit den ersten Hochbauten begonnen werden könne. Er bittet um Zustimmung zu diesem Vorhaben.

 

Reduzieren

Der Rat entscheidet mehrheitlich (35 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen) wie folgt:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale sowie der dazugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

        Den Anregungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittelbeseitigungsdienst) mit Schreiben vom 09.01.2019 wird entsprochen.

        Den Anregungen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 09.01.2019 wird teilweise entsprochen.

        Den Anregungen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Niedersachsen (NABU) mit Schreiben vom 22.01.2019 wird teilweise entsprochen.

        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 08.01.2019 wird teilweise entsprochen.

        Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde, Immissionsschutzbehörde und Unteren Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 18.01.2019 wird teilweise entsprochen.

        Den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung mit Schreiben vom 23.01.2019 wird teilweise entsprochen.

        Den Anregungen des Belangträgers A mit Schreiben vom 08.01.2019 wird entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage