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ALLRIS - Auszug

09.05.2019 - 5 Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Celle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kinder erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Fraktion der Unabhängigen fragt, ob sein eingereichter Antrag zum Stadtwerkegelände auch Teil des TOP ist. Dez. III teilt mit, dass der Antrag zunächst im VA zugewiesen werden muss und voraussichtlich auch nicht öffentlich behandelt wird, da es sich um eine Liegenschaftsangelegenheit handelt.

 

Die Fraktion  Die Linke/BSG weist darauf hin, dass der unter Punkt 3 genannte Zeitraum von 3-4 Jahren sehr lange ist.

Herr Kinder bietet einen jährlichen Zwischenbericht an.

 

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Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Das Wohnraumversorgungskonzept wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.Um ausreichend Flächen für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, greift die Verwaltung die im Gutachten ermittelten Zielzahlen (Seite 62 ff Entwurf des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Celle) auf und ermittelt im Stadtgebiet geeignete Flächen, auf denen der Bedarf nach gefördertem bzw. preisgünstigem Wohnraum umgesetzt werden kann. Zur Eignung von Flächen trifft das Gutachten bereits Aussagen, die zukünftig konkretisiert werden. Die konkrete Festlegung von flächenbezogenen Zielzahlen erfolgt dann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder im Zuge von Städtebaulichen Verträgen bei der Veräerung von städtischen Grundstücken. Je nach Eignung der Fläche unterbreitet die Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss bzw. zur frühzeitigen Auslegung, spätestens jedoch zum Beschluss der öffentlichen Auslegung einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung.

 

3.Die praktische Anwendung der Regelung soll nach 3 Jahren, spätestens jedoch   nach 4 Jahren überprüft werden.

 

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Anlagen zur Vorlage